Berufstauglichkeitsuntersuchung?

2 Antworten

Normalerweise gilt das nur für Jugendliche unter 18. Den Schein (weiss jetzt nicht wie das Formular genau heisst) bekommt man von der Gemeinde, beim Bürgeramt weil die Untersuchung vom Staat gezahlt wird und nicht von der Krankenkasse. Diesen füllt dann der Arzt nach der Untersuchung aus. Ohne diesen Schein dürfen Jugendliche unter 18 nicht eingestellt werden.

Klaraaha  28.06.2020, 10:06

Ich glaub die Untersuchung muß zeitnah gemacht werden. Es reicht aus wenn du eine Zusage hast für die Ausbildung und den Schein dann beim Betrieb nachreichst.Jetzt ist es noch viel zu früh, wenn du erst nächstes Jahr eine Ausbildung machst.Zur Bewerbung gehört der nicht.

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Kurzform -> Verfahrensablauf

Befunderhebung

  • Zur Vorbereitung einer Untersuchung erhält die oder der Jugendliche von der Ärztin oder dem Arzt einen Erhebungsbogen.
  • Der Erhebungsbogen wird von den Personensorgeberechtigten (das sind in der Regel die Eltern) ausgefüllt und ist unterschrieben der Ärztin oder dem Arzt zurückzugeben.
  • Für die Aufzeichnung der Ergebnisse der Erstuntersuchung wird ein Untersuchungsbogen angefertigt. 

Bescheinigung

  • Die Ärztin oder der Arzt stellt für den Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber aus, dass die Untersuchung stattgefunden hat. In der Bescheinigung werden die Tätigkeiten vermerkt, bei deren Ausführung die Gesundheit oder die Entwicklung der oder des Jugendlichen für gefährdet gehalten wird. Mit diesen Arbeiten darf sie oder er nicht beschäftigt werden. Die Bescheinigung muss im Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden.
  • Das Ergebnis der Erstuntersuchung wird den Personensorgeberechtigten mitgeteilt.
  • Der Arzt kann eine Ergänzungsuntersuchung durch einen anderen Arzt veranlassen, wenn er den Gesundheits- und Entwicklungstand des Jugendlichen nicht ausreichend beurteilen kann.