Berufschulplicht überbrücken?

2 Antworten

Warum sollte das nicht gehen? Wenn du Arbeit findest die für dein Alter geeignet ist, dann auf jeden Fall. Die Arbeit sollte so sein, dass die Jugendschutzgesetze eingehalten werden. Also keine Schichten und dergleichen. Das weißt du aber, oder nicht? Dann drück ich dir mal die Daumen, dass du etwas passendes findest, für den Übergang.

RussianKaro 
Fragesteller
 23.10.2014, 22:08

Vielen Dank :D

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Hallo RussianKaro,

so einfach wie Rudnik das darstellt ist die Rechtslage leider nicht. Die Berufsschulpflicht ist ausgehend von Deinen geschilderten persönlichen Voraussetzungen bindend und wird nicht erfüllt durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung. In BW gilt für die Schulpflicht normalerweise: mind. 9 Jahre Erfüllung der Regelschulpflicht plus 3 Jahre Berufsschulpflicht (letztere kann auch durch den Besuch einer einjährigen Vollzeitberufsschule z.B. 1-jährige Berufsfachschule, BEJ, BVJ usw. erfüllt werden). Ansonsten endet die Berufsschulpflicht auch mit Vollendung des 18. Lebensjahres sofern kein Berufsausbildungsverhältnis besteht oder eines eingegegangen wird. In Deinem Fall sehe ich als Überbrückungsmöglichkeit bis zum Gymnasium eigentlich nur ein FSJ, FÖJ, BFD oder freiwilligen Wehrdienst. Denn in diesen Fällen "ruht die Berufsschulpflicht" für die Zeit der abgeleisteten Maßnahme, siehe hierzu: "§ 80 SchG – Ruhen der Berufsschulpflicht" (Satz 5 und 6).