Beleidigung, Verjährungsfrist von drei Monaten und drei Jahren?

2 Antworten

Auszüge aus RA-Artikeln zu deiner Frage:

Die Strafverfolgung unterliegt verschiedenen Verjährungsfristen (außer Mord), die Beleidigung verjährt in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 78a StGB sobald die Beleidigung beendet ist.

https://www.baumgaertner-friedrich.com/beleidigung-internet-%C2%A7-185-stgb/

Der Strafantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat sowie von der Person des Täters Kenntnis erlangt hat, § 77b StGB. Antragsberechtigt ist grundsätzlich nur der durch die Tat Verletzte, § 77 StGB.

https://www.strafverteidiger-hamburg.com/strafverfahren/strafantrag/


Das ist die Frist für den Strafantrag.

Woher ich das weiß:Hobby – Experte, Hobbyjurist.

microshite 
Fragesteller
 10.05.2024, 12:09

Das heißt wenn ich jemand beleidigt habe und diese Person nach 2 Jahren Anzeige erstatten will?

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peraspastra  10.05.2024, 13:20
@microshite

Nein, weil ich stattdessen genauso gut mit der Tapete an der Wand reden kann, wenn man dir hier aufwendig alles auf dem Silbertablett serviert, aber nie Rückmeldung, geschweige denn ein Danke von dir kommt. Ist doch witzig, dass du auf so einen Shyce hier mehr eingehst als auf nette Worte ;)

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