Beleidigung, Verjährungsfrist von drei Monaten und drei Jahren?
Wie ist das, wenn jemand beleidigt wurde? Und dieser nach einem Jahr ist die Anzeige erstattet? Gibt’s da nicht diese drei Monatsfrist? Wann fängt die 3 Jahre Frist an ?
2 Antworten
Auszüge aus RA-Artikeln zu deiner Frage:
Die Strafverfolgung unterliegt verschiedenen Verjährungsfristen (außer Mord), die Beleidigung verjährt in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 78a StGB sobald die Beleidigung beendet ist.
https://www.baumgaertner-friedrich.com/beleidigung-internet-%C2%A7-185-stgb/
Der Strafantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Antragsberechtigte von der Tat sowie von der Person des Täters Kenntnis erlangt hat, § 77b StGB. Antragsberechtigt ist grundsätzlich nur der durch die Tat Verletzte, § 77 StGB.
https://www.strafverteidiger-hamburg.com/strafverfahren/strafantrag/
Das ist die Frist für den Strafantrag.
Das heißt wenn ich jemand beleidigt habe und diese Person nach 2 Jahren Anzeige erstatten will?
weil du weniger Ahnung hast so Mist zu erzählen
Nein, weil ich stattdessen genauso gut mit der Tapete an der Wand reden kann, wenn man dir hier aufwendig alles auf dem Silbertablett serviert, aber nie Rückmeldung, geschweige denn ein Danke von dir kommt. Ist doch witzig, dass du auf so einen Shyce hier mehr eingehst als auf nette Worte ;)
ja danke das hab ich oft gelesen.