Deine Ausführungen sind unklar. Bis jetzt steht da nichts, was darauf hindeutet, dass bereits ein Versäumnisurteil ergangen sein müsste. Gab es schon einen Termin, bei dem der Beklagte säumig war?

Nach dem, was du schreibst, scheint das nicht der Fall zu sein. Einerseits sagst du, Versäumnisurteil würde ja nach zwei Wochen ergehen, und es wären ja schon sechs vergangen. Andererseits sagst du, dass du vor gerade einmal sechs Wochen überhaupt Klage eingereicht hast.

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Kommt doch wie immer darauf an, ist das nicht logisch? Wenn dich die entsprechenden Leute sehen, kann es sein, dass du mit dem Basey runtergeholt wirst. Ansonsten kann es auch einfach sein, dass du das Fahrrad wieder los bist und dir das Geld von deinem Verkäufer zurückholen musst. Es kann außerdem sein, dass man dich des Diebstahls und/oder der Hehlerei bezichtigt.

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Eine schwierige Rechtsfrage: ist Eigentumserwerb des Finders an der Fundsache ausgeschlossen weil der Eigentümer sein Eigentumsrecht nie verlieren kann (BGB)?

Hallo,

ich frage aus aktuellem Anlass, denn mein Fahrrad wurde gestohlen.

Ich habe den Diebstahl bei der Polizei angezeigt. Das Fahrrad ist nicht wertvoll, deshalb gehe ich nicht davon aus, dass das ins Ausland verschafft wird, sondern sich noch in der Nähe befindet.

Ich befürchte folgendes Szenario:

Ich sehe unterwegs zufällig mein Fahrrad. Ich sage dem Besitzer dass ich der Eigentümer bin und fordere Herausgabe. Der Besitzer sagt, er hat das Rad bei einer Polizeiversteigerung von Fundrädern gekauft. ER könne dies beweisen, er habe einen Kaufvertrag mit der Polizei.

Ich sage dass ich der Eigentümer bin und kann dies beweisen mit Kaufvertrag vom Fahrradladen.

Der Besitzer lässt sich nicht festhalten. Er will nicht warten bis die Polizei eintrifft. Der Besitzer versucht sich mit meinem Rad ohne weiteres zu entfernen.

Deshalb mache ich als Eigentümer Notwehr geltend und hau dem die Nase blutig damit er mein Fahrrad loslässt und nicht mit meinem Fahrrad verschwindet (gegenwärtige Gefahr, mildestes Mittel, notwehrfähiges Rechtsgut Eigentum, angenommen alle Voraussetzungen von § 32 StGB liegen vor).

Der Besitzer macht seinerseits Notwehr geltend weil er sich für den Eigentümer und er mich für einen Räuber hält und haut mir eine rein.

Jetzt die schwierige Frage: Wer ist Eigentümer? Wer darf sich auf Notwehr berufen?

Das Problem liegt am sich widersprechenden Wortlaut von § 935 (kein Eigentumserwerb an abhanden gekommenen Sachen) zu § 973 (der Finder erwirbt 6 Monate nach Anzeige des Fundes Eigentum an der Fundsache).

Es kann nicht zwei Eigentümer geben.

Meine Meinung: Ich bin nach wie vor Eigentümer und habe mein Eigentumsrecht nicht verloren, auch dann nicht wenn der Besitzer das Rad bei einer Polizeiversteigerung von Fundrädern erworben hat. Denn § 935 BGB schützt das Eigentum.

Fragen:

  • wer ist Eigentümer des Fahrrades?
  • wer darf sich auf Notwehr zur Sicherung von Eigentum berufen?
  • Handelt die Polizei rechtswidrig indem sie Fundsachen versteigert mangels hinreichender Gewissheit dass die Sache vom Eigentümer derelingiert wurde ?

Schwierig.

Wer kennt sich im Sachenrecht BGB aus ?

ps.: Da ich mein Fahrrad vor 7 Jahren neu für 199.- Euro kaufte rentiert sich keine teure Beratung durch einen Fachanwalt für Sachenrecht, deshalb hoffe ich dass mir hier im Forum jemand zur Klärung weiterhelfen kann.

Danke schon mal ...

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Mir ist die Frage spontan ein wenig zu umfangreich, aber kurz kann ich dich schon mal auf Folgendes hinweisen: Der Erwerbstatbestand im Fundrecht ist ein gesetzlicher Eigentumserwerb. Der 935 bezieht sich dagegen auf den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge, und deshalb besteht da auch gerade kein Widerspruch. Dafür gibt es den Bereicherungsanspruch aus 977.

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Wie hättest du es denn gern? Wenn du es nicht beweisen kannst, wie soll man ihn dann verurteilen? Einfach nur auf Zuruf? 😅

Versuch vielleicht, beim nächsten Mal irgendwie was Beweisbares auf die Kette zu kriegen.

Man muss sich selbstverständlich auch das gewaltvolle Verstellen und Zigarettenstummelding nicht hinnehmen. Das ist beispielsweise einfach ein Fall für die teure Abmahnung. Oder auch einfach Notwehr, die manchmal auch sehr wehtun kann.

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Die Stellungnahmen, die ich regelmäßig schreibe, bauen sich so auf: Du schilderst kurz den Sachverhalt beziehungsweise das ursprüngliche Problem, worum es geht. Im zweiten Schritt gehst du darauf ein, was deine Untersuchungen zum Sachverhalt ergeben haben. Im dritten Teil ziehst du dann subjektive Schlussfolgerungen und gibst Handlungsempfehlungen.

Kann aber sein, dass das in deinem Fall so überhaupt keinen Sinn macht. Wenn du nur Stellung dazu nehmen sollst, warum du für irgendeine Kontobewegung keinen Nachweis hinterlegt hast, brauchst du denen nur den Nachweis nachzureichen und zu erklären, warum dir das beim ersten Mal leider durch die Lappen gegangen war.

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Nein, darfst du nur mit illegalem Messer.

Junge, was sollen diese Fragen immer.

Okay, ich sehe inzwischen die anderen Antworten hier 0o So ein Bullshit immer 0o Selbstverständlich darfst du da stechen, wenn nichts anderes hilft. Und es ist dafür auch egal, ob das Messer legal oder illegal ist.

Was passieren wird: Es wird ermittelt, du sagst Notwehr, hoffentlich glaubt man dir, alles gut.

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Du bist schon generell so gut wie nie dazu verpflichtet, deine Ansprüche komplett durchzusetzen. Wenn du weniger willst, kannst du also grundsätzlich auch weniger verlangen.

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Du hast ganz stumpf die Möglichkeit, deine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, wie immer, wenn jemand einem Geld schuldet. Ich sehe dich auch im Recht. Also fordere sie gern noch mal zur Zahlung auf, und wenn sie das nicht tun, geht es per Gericht weiter. Wenn du das nicht allein kannst, machst du es mit einer Anwältin.

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Ich hab einen Abschluss unter anderem im EU-Recht und verdiene damit gutes Geld. Jetzt sag mir mal, warum jemand anderes sich die Mühe machen soll, wenn du nicht mal selbst Lust darauf hast und dann noch nicht einmal das Foto richtig herum hochlädst?

Jedenfalls, Aufgabe 2 schreibt, dass du etwas anhand "der" Fallbeispiele erläutern sollst. Es sind also schon Fallbeispiele vorhanden. Mutmaßlich findet man die auf den Seiten, die über den Aufgaben genannt wurden. Die solltest du dir erst mal ansehen und hier auch teilen. Für jemanden, der Lust hat, sich das anzusehen.

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Das hat man nun in einer Welt, in der man die Entwicklung von gf.net konsequent in der Realität nachzeichnet. Alle Ansprechstellen sind nur noch für einen jeden selbst da, um seinen Frust loszuwerden, und dass sie einem bitte brav alles beantworten.

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Es ist grundsätzlich sinnvoll, Recht durchzusetzen und sich dafür der Gerichtswege zu bedienen. Glücklicherweise leben wir unter der Herrschaft des Rechts.

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Niemand hat bisher in Stein gemeißelt, was eine Demokratie ist und wie sie konkret aussieht. Alle Umsetzungen sind immer irgendwie von Kompromissen und mehr oder weniger vermeintlichen Widersprüchen gekennzeichnet.

Das Parlament wird gewählt und hat den Auftrag, den Willen des Volkes zu bilden. Wenn es das tut, ist der Part des Volks erledigt. Wenn man es jetzt noch zwischendrin rumfuhrwerken lässt, ist das im Ansatz bereits ein bisschen so, wie wenn man die Wahl des Parlaments negieren würde.

Die Volksabstimmungen bergen zudem in sich auch die Gefahr, alles andere als demokratisch zu sein, wenn man zum Beispiel davon ausgeht, dass sie viel leichter von finanzkräftigen Interessenten manipuliert werden können.

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Du solltest dir auf jeden Fall Hilfe suchen.

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Vielleicht ist das da was für sie: https://www.youtube.com/watch?v=kYfzYwYxIZc

Das Funktionsprinzip besteht darin, Neben- und Hintergrundgeräusche herauszufiltern, sodass Sprache besser verständlich wird. Zudem kann man den Lautsprecher näher am Hörer positionieren.

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Dass du die Frage schon wieder stellst, zeigt wohl, dass du es immer noch nicht verstanden hast. Aber was bringt es dann, dieselbe Frage noch mal zu stellen und wieder nichts selber beizutragen? Du wirst es einfach nur wieder nicht verstehen.

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Verliere ich die Fähigkeit mit anderen zu kommunizieren?

Seit kurzem habe ich meine Traumausbildung angefangen, aber in letzter Zeit habe ich das Problem, dass wenn jemand vor mir sich gut artikulieren kann, Ausdrücke benutzt, die ich nie verwendet habe oder ganz neue Wörter, die so perfekt zu der Situation passen benutzt fühle ich mich so als hätte ich vergessen wie man überhaupt spricht und ziehe mich da geistig zurück und mein Körper will da einfach nicht mehr mitmachen. Beispielsweise im Unterricht bekomme da das Gefühl, dass meine Zunge gebunden ist und dass ich kein Wort aus mir mehr raus bekommen kann wenn es mal vorkommt, dass jemand so gut vor mir spricht oder im Betrieb wenn die Kollegen in meiner Gegenwart sprechen und dann meine Meinung gefragt ist, ich immer bei der Antwort stottere, nervös werde, einen Satz nicht mehr vernünftig formulieren kann und dabei sehr viele Füllworter aus Reflex verwende. Habe langsam den Eindruck, dass es bei jeder Situation sich immer verschlechtert.

Ich wüsste nicht woran das jetzt liegt. Vielleicht ist es das Imposter-Syndrom, ich verlerne die Sprache, sind es Minderwertigkeitskomplexe, die dadurch entstehen, dass ich mich mit den anderen vergleiche oder werde/bin ich dumm? Ganz genau kann ich mir diese Fragen nicht beantworten und kann nur über diesen Zustand heulen. Was ist eure Meinung dazu und wart ihr schon mal in einer ähnlichen Situation? Habt ihr Vorschläge für mich?

Ich weiß nicht, ob ich das Problem über diese Beschreibung rüberbringen konnte, aber ich hoffe ihr konntet mich verstehen :(

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Ja, du kannst nicht mit anderen kommunizieren. Du stellst jetzt schon regelmäßig Fragen, aber von dir kommt nichts zurück.

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Nach der Mann-beißt-Hund-Theorie sollte die Antwort nicht Baum, sondern eher Nebel lauten. Da aber alle anderen Wörter mit B beginnen, wird es wohl Baum sein.

Deine Beiträge gehören übrigens zu den langweiligsten auf der ganzen Plattform. Du könntest echt so langsam mal anfangen, bisschen netter zu sein, bitte, danke, oder überhaupt irgendwas zurückschreiben.

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Deine Frage tut ein bisschen so, als wollte sie das Problem angehen, zeugt aber davon, in Wahrheit Teil des Problems zu sein. Sonst wäre dir sicher bewusst, dass die Behörden schon sehr viel digitaler sind, als es die Bürger anscheinend überhaupt ertragen können. Oder wie viele von uns nutzen die Onlinefunktion des Personalausweises? Nutzen beispielsweise die BayernID, wer in Bayern lebt? Nutzen die BundID? Digitale Signaturen oder De-Mail? Elster (statt irgendwelcher Drittprogramme; oder überhaupt)?

Natürlich könnte man schon weiter sein, auch bei den Behörden ist absolut noch gut Luft. Aber wie hoch soll die Motivation schon sein, Dinge weiter zu digitalisieren, wenn nicht einmal die Dinge genutzt werden, die schon da sind?

Wie dem auch sei, es passiert wahrscheinlich mehr, als du denkst. Du wirfst da einfach Behauptungen in den Raum, von wegen, "wie kann das sein". Passt sehr schön ins Bild. Ist ja auch alles in Ordnung, wenn du das so empfindest. Aber wie kommt jemand, der noch solche Basic-Fragen stellen muss wie du, überhaupt darauf, er hätte auch nur ansatzweise genügend Einblick, um sich solche Töne zu erlauben? Andernfalls kann man bei so etwas nämlich, wie so oft, nur von Hetze reden.

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