Bewährungsstrafe abgelaufen und nun wieder eine Straftat

5 Antworten

Mit dem Straferlaß spielt die Bewährungsstrafe nur noch insoweit eine Rolle, daß es eine Voreintragung ist. Man fängt deshalb bei neuerlichen Auffälligkeiten nicht am untersten Ende der möglichen Strafen an. Trotzdem wird im Regelfall bei einer Beleidigung nicht mehr als eine Geldstrafe zu erwarten sein - wenn überhaupt.

Hallo, ich denke, dass Du mit einer Geldstrrafe davonkommen wirst, es sei denn, es war wirklich übel, dann musst du sogar wieder mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Denk mal darüber nach, ob Du mit dem Versuch einer Entschuldigung, schriftlich oder noch besser persönlich, dich in einem besseren Licht darstellen könntest. Auch wenn der/die Beleidigte dieses vielleicht nicht akzeptiert, erkennt das Gericht dieses möglichweise als Einsicht an und dieses ist in jedem Falle strafmildernd.

LG

Gibt dann die nächste Bewährung vermutlich

§ 185 StGB. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Letztes Wort hat der Richter, letztendlich kommt es auf die schwere der Tat sowie den Richter an. War Tätlichkeit mit im Spiel sieht es wohl eher schlecht aus, gerade wenn deine vorhergehende Tat einen ähnlichen Grund hat. Was sagt denn dein Anwalt? Zu einer Verhandlung wird es ja sicherlich kommen.

da deine Bewährungszeit abgelaufen ist gehts wieder von vorne los