Soll ich mich bei einer Straftat äußern oder nicht

16 Antworten

Ja Kleiner, da mußt du wohl durch! Ergreife die Chance, dich zu den Vorwürfen zu äußern und alles andere besprichst du am besten mit deinen Eltern, die sicher einen Anwalt einschalten, mit dem du dann aber ganz ehrlich reden solltest, damit er dich auch vor Gericht gut verteidigen kann. Ich denke mal, daß der Richter dir eine Bewährungsstrafe oder Sozialstunden aufbrummen wird. Auch wenn es für dich und deine Freunde nur ein Scherz war, so hätte es auch für euch schlimm ausgehen können. Also, beim nächsten mal erst denken, dann handeln. Ihr sollt eure Jugend genießen, aber bitte nicht so,daß ihr Dinge tut, die euch vielleicht eine Vorstrafe einbringt, welche sich in eurem Lebenslauf sicher nicht so gut machen würde, wenn ihr eine Lehrstelle sucht!

du musst dich nicht äußern. so, wie du es beschreibst, ist die sache ja eindeutig und du leugnest die tat ja auch nicht. du kannst ja einfach hinschreiben, was du getan hast und dass ihr aufgepasst habt, dass dabei nichts und niemand zu schaden kommt und fertig.

wenn du dich nicht äußerst, bekommst du keine höhere strafe, keine sorge. das ist mehr eine sache, wie du dich besser fühlst. und vllt gibt es ja ne strafminderung, wenn du betonst, dass ihr ja aufgepasst habt.

anwalt finde ich bei so einer kleinigkeit absolut übertrieben. der kostet ja auch.

Du musst dich ganz klar äussern. Wenn du es nicht machst wird das viel grössere Probleme geben. Allerdings kannst du mit einer geringen Strafe rechnen.

heinmueck  12.05.2010, 17:26

Leider eine falsche Antwort. Ein Beschuldigter muss sich nicht äußern. Sein Schweigen führt nicht zu einer höheren Strafe.

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JinxValentine  12.05.2010, 17:31
@heinmueck

Aber eine Einlassung wirkt sich immer strafmildernd aus. Du wirst nicht mehr bestraft, wenn du nichts sagst, aber evtl. geringer, wenn du dich "einlässt".

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Du könntest wahrheitsgemäß bestreiten, eine "Sprengstoffexplosion" herbeigeführt zu haben, denn ein Insektenvertilgungsmittel ist nun wirklich aus wissenschaftlich-chemischer Sicht kein Sprengstoff. Beantrage das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.

suki11  12.05.2010, 17:37

Vermutlich wird das Verfahrung sowieso eingestellt. Da passiert nicht viel. Erst Recht bei 16-jährigen ohne Schaden oder Verletzte.

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Würde mich da auch lieber Anwaltlich beraten lassen. Am besten mal Deine Eltern fragen ob die eine Rechtsschutzversicherung für die ganze Familie haben, dann ist es auch kostenlos.

heinmueck  12.05.2010, 17:26

Rechtsschutzversicherungen sind für Strafverfahren nicht zuständig.

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