Straftat begangen was nun?

12 Antworten

Wenn vorher dein Leumund einwandfrei war. Wird im Normalfall auf Sozialstunden hinauslaufen. Schaden muss natürlich auch bezahlt werden wenn der Eigentümer das zivilrechtlich einfordert. Aber in Bayern könnte es auch der Knast sein. Will damit sagen das entscheidet die StA oder Richter. Selbststellung sollte strafmildernd sein.

furbo  10.04.2019, 08:41
Wird im Normalfall auf Sozialstunden hinauslaufen

Sozialstunden bei Volljährigen ein Normalfall?

Solltest du dich stellen statt erst langwierig ermittelt zu werden, dürfte das positiv für dich sprechen und sicher auch durch StA und Gericht anerkannt werden.

Die Frage ist aber, was angezündet wurde. Kann man das Angezündete unter den § 306 StGB subsummieren, wärst du sofort im Verbrechenstatbestand = 1 Jahr Mindesstrafe. Wenn nicht, bliebe es bei einer simplen Sachbeschädigung sowie möglichweise zu einer Herbeiführung einer Brandgefahr (§ 306f StGB).

M.E. dürfte eine echte Freiheitsstrafe nicht verhängt werden, eine zur Bewährung schon eher.

Sternchen12060 
Fragesteller
 10.04.2019, 08:30

Es waren Müllbehälter, die allerdings direkt neben einer Strom- und Gasversorgung waren

furbo  10.04.2019, 08:37
@Sternchen12060

Dann dürfte der StA neben der Sachbeschädigung auch Herbeiführung einer Brandgefahr erkennen, Strafandrohung bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe.

furbo  10.04.2019, 08:39
@furbo

Ergänzung: Brandstiftung i.S.des 306 StGB läge m.E. nicht vor.

Bei einer Selbstanzeige kommt man besser weg als wenn man erwischt wird.

Und ist es die erste Straftat wird die Strafe ziemlich mild. Das Du glaubwürdig bereust spricht auch für Dich.

Sonst kannst Du Dich auch im SGB umsehen

In jedem Fall eine Freiheitsstrafe. Die Frage ist nur ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht.

Du hast eine Dummheit gemacht, steh dazu. Zum Glück sind keine Lebewesen zu Schaden gekommen?

Bis 21 kann meines Wissens Jugendstrafrecht angewandt werden, falls die Reife fehlt

Geh vorher zu einem Anwalt für Strafrecht und lass dich beraten. Falls das Geld dafür fehlt, geh zum Amtsgericht und lass dir einen Beratungsschein ausstellen (Mietvertrag und Einkommensnachweis mitbringen)