Ab wann ist eine Äußerung als Beleidigung strafbar?
Grundsätzlich als erstes: Mit Diplomatie bzw. Sachlichkeit kommt man immer besser zurecht. Das ist klar und das ist auch meine innere Einstellung. Nur war die nicht immer so.
Aufgrund krimineller Handlungen ( Forderung rechtswidriger Gebühren und dem langen hinhalten, bevor man diese erstattete ) einer Bankangestellten, schreib ich diese mal mit
"Nicht geehrte ( XY ) " an. XY steht für den Namen.
Diese Bankangestellte, der Staatsanwalt und der Richter sahen darin eine strafbare Beleidigung nach § 185 StGB, weil sie die Missachtung der Person ausdrückt. Aja.
Es würde laut dem Richter schon reichen, wenn sich der Betroffene beieidigt fühlen würde, damit es strafbar wäre.
Dann kann ja auch ein "Sehr geehrte Frau......." strafbar sein, weil sich der/die Betroffene beleidigt fühlen könnte und hier lediglich Zynismus sieht.
Die Meinungsfreiheit endet nach herrschender Literatur wohl dann, wenn eine Äußerung keinen Bezug mehr zur Sache trägt und ehrverletzend ist.
Ob das ein "Nicht geehrte....." ist, wage ich echt zu bezweifeln.
Ich möchte eure ausdrücklichen Meinungen dazu lesen, ab wann ihr eine Beleidigung als strafbar anseht.
Der § 185 StGB ist ja auch sehr umstritten unter Juristen, weil er sich nur und ausschließlich durch Rechtssprechungen formt.
6 Antworten
Ja ich finde auch das die ausserung als Beleidigung angesehen wird da damit gezeigt wurd das die jenige person "es nicht wert ist" als geehrte person angegeben zu werden und sich deswegen die Person beleidigt fühlt. Ich fibde etwas gilt als Beleidigung wenn damit wirklich irgendwie gefühle verletzt worden und man es auch nachvollziehen kann.
aber ein Strafverfahren sollte erst dann resultieren wenn man schon fast vom mobbing spricht also es wiederholt macht
Hallo... ich für meinen Teil empfinde den Tatbestand der Beleidigung als sehr subjektiv... über direkte Beleidigungen brauchen wir nicht sprechen, die sind klar (Schimpfwörter etc...)...
Zynisch bin ich auch recht gerne, weil derjenige den ich damit etwas "sagen" will darüber nachdenken soll was ich meine... aber leider fängt genau da die Straftat an - ich würde darüber lachen jemand anderer kann dich anzeigen und ist damit durchaus im Recht.
"Nicht geehrt..." ist so ein Fall.... Schließlich drückst du damit ja aus dass du negativ über diese Person denkst...
Und leider sind wir vor Gericht nicht nur dem Gesetz sondern auch der Menschlichkeit des Richters/der Richterin unterworfen...
lg
Nein, ganz bestimmt nicht:
Die soziale "Stellung des Beleidigten" ist rechtlich unerheblich, denn vor dem Gesetz sind alle gleich. Es darf keinen Unterschied machen ob eine Putzfrau, ein Polizist oder der Vorstandsvorsitzende einer Bank sich beleidigt fühlt.
Meiner Meinung nach hängt das auch von deiner Absicht ab. "Sehr geehrte... ist eine Floskel, die im Schriftverkehr üblich ist, um eine "normale" Kommunikation zu ermöglichen. Wenn du das ins Gegenteil verkehrst, zeigst du Gefühle, aber nicht direkt, in dem du z. B. noch auf eine vertrauenswürdige Antwort wartest, nachdem du dein Misstrauen und s.w. mitgeteilt hast, sondern greifst schon an. Hast du schon mal Briefe von Anwálten bekommen, mit himmelsschreienden Behauptungen und voöllig rechtslosen Forderungen, die aber alle mit "geehrte" anfangen und man am Schluss auch noch freundlich verabschiedet wird?
Das sagst du schon es ist auch unter Juristen umstritten. Das ist wieder so ne schwammige Sache. Der Richter kann da zurückrudern der Anwalt auch. Es ist nicht 100%ig klar. Aber die Dame fühlt sich nun mal beleidigt. Ab wann es tatsächlich strafbar ist hängt völlig in der Schwebe.
Der Richter meinte, es komme darauf an ob sich eben die Beleidigte beleidigt fühlen würde. Da diese das bejaht hat, meinte der Richter wäre es strafbar. Welch eine Logik!
Da die angeschriebene Person als Vertreterin der Bank dir gegenüber angeschrieben ist, bekommt die Sache - meiner Meinung nach - zusätzlich eine andere Dimension! Schriftlich sollte man dies immer vermeiden, weil du kein "Zurück" hast: Tut mir leid, ich habe mich vertan....
Besser am Ende:
Mit nicht mehr ganz so freundlichen Grüßen...
Ich glaube selbst das reicht manchen Richtern aus, um nach § 185 StGB zu urteilen. Aber lieber so als rumzuheucheln.
Warum sollte ich "geehrte" schreiben, wenn ich die nicht ehren möchte, das geehrte generell nach Mittelalter klingt und gar keine Bedeutung mehr hat?
Richtig. Und vor allem kommt es darauf an, welche Stellung der Beleidigte hat. Hier war es eine Bankkauffrau in hoher Position.
Ich bin kein Reichsdeutscher, finde aber einige Anhaltspunkte von diesen Personen ganz ok. Auch wenn diese Leute insgesamt ziemlich krank sind.