Meine Schwester hat Medizin studiert. So wie ich es mitbekommen habe, hatte sie eine 60-Stunden-Woche... Vorlesungen, Übungen, intensives Nach-Arbeiten mit Mitstudenten und Eigenrecherchen in der Bibliothek. 

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Die normale Dienststelle - nicht die 110 - man wird dich dann weiterverbinden.

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Der zweite Lehrer entscheidet unter Beachtung der Halbjahresnote... Bist du besser geworden, kann er die Gesamtnote anheben - bist du schlechter geworden: abrunden!

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Blitzableiter sind bei Privathäusern nicht mehr vorgeschrieben, wenn ich auf dem Laufenden bin. Wenn ein Blitzableiter vorhanden ist (Metallstange, die über die Dachhöhe hinausreicht) sollte er auch geerdet (und funktionssicher) sein. Sonst könnte sich der Blitz seinen Weg durch das Haus und die elektrischen Leitungen suchen.

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Nachprüfungen zur nachträglichen Versetzung als "Korrektur" einer erteilten mangelhaften Leistung in der Schule: 4 von 5 Schülern packen das! Du hast ja genug Zeit, gezielt die Inhalte des letzten halben Jahres in den Ferien nachzuholen. Es ist eine schriftliche Klassenarbeit und eine mündliche Prüfung zu absolvieren. Beide werden dann als "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. Eine besondere Note gibt es nicht. Hast du bestanden, bekommst du ein neues Zeugnis mit dem Datum der Nachprüfung. Dann kann später jeder sehen, dass du durch eine Nachprüfung versetzt worden bist.

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Oft reicht das Sportabzeichen... ansonsten regeln das die Unis unterschiedlich! Da musst du schon bei deiner Wunschuni googlen...

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Bei 333 ist ein Drittel Gold, der Rest wohl Silber... Also: Auf die geeichte Briefwaage, Gewicht in Gramm feststellen, durch 3 teilen und mit 34 multiplizieren (Grammpreis Gold von heute)

Beispiel bei einem Ringgewicht von 12 Gramm - 12/4 = 3 * 34 = 102 € Goldwert. Der Händler zieht sicher noch etwas (20 %) für sich ab...

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Zwei Fremdsprachen sind bis zum Abitur zu belegen. - Früher habe ich neben dem pflichtgemäßen Latein, Englisch und Altgriechisch auch noch Französisch in der Oberstufe "dazugewählt". Heute wohl fast unverständlich, dass man sich zum Abitur so viel Arbeit macht... - Dafür gab es aber auch keine 1,0-Abiturschnitte...

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Eine Nachprüfung in einem Fach, das mit 5 bewertet worden ist, kann zur nachträglichen Versetzung führen. 

Dazu muss die Nachprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) bestanden werden. 

Inhalt ist der Stoff des letzten halben Jahres.

Bei Bestehen gibt es ein neues "Versetzungs"-Zeugnis mit dem Datum der Nachprüfung. Also ist das später zu sehen!

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