Ab wann darf die deutsche Polizei jemanden erschießen?

11 Antworten

stimmt das das die Polizei extra so Munition hat was nicht tötet?

Mittlerweile habe viele deutsche Polizeien die PEP-Munition. Sie ist hier beschrieben:

http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern.dhpol.local/PTI/Veroeffen/langer/PVT-01-05-Munition.pdf

Diese Munition ist durchaus in der Lage, tödliche Verletzungen herbeizuführen.

Das beabsichtigte tödliche Schießen ist eigentlich für die Polizei tabu. Jeder, aber auch jeder Schusswaffengebrauch zielt darauf hin, maximal nur  zu verletzen.

Unser Grundgesetz schützt das Leben als Grundrecht. Und das Grundgesetz sagt auch, dass Grundrechte nicht in ihrem Wesen angetastet werden dürfen. Es gibt also keine tatsächliche Erlaubnis zu töten (vgl. 007), denn diese wäre gegen unser Grundgesetz.

Die sog. "finalen Rettungsschüsse", die es in einigen Polizeigesetzen gibt, sind auch nur deshalb zulässig, weil es immer noch eine geringe Chance für den Täter gibt, den Schuss zu überleben.

btw.: Sollte ein Polizeibeamter einen finalen Rettungsschuss abgeben, um das Leben eines anderen zu retten, so handelt er in den Bundesländern, in denen dieser Schuss nicht gesetzlich geregelt ist, auf eigene Gefahr, er übt nämlich dann sein höchstpersönlichens Recht auf Notwehr aus.

szwabek90  12.07.2015, 17:51

Völlig falsch was du hier von dir gibst. Das bedeutet ja, dass jede Handlung eines jeden Beamten rechtswidrig ist da Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen. Gemäß Artikel 2 (2) Grundgesetz darf in das Recht auf Leben auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. So auch in andere Grundrechte (Recht auf Intimsphäre, Wohnung, Eigentum, Handlungsfreiheit usw) Außerdem nennt es sich Nothilfe und nicht Notwehr wenn man einem dritten in Not hilft.

0
furbo  12.07.2015, 17:57
@szwabek90

Völlig falsch was du hier von dir gibst

Dito.

Art. 19 Abs. 2 GG. "Wesengehaltsgarantie". Solltest du mal lesen.

"Außerdem nennt es sich Nothilfe und nicht Notwehr wenn man einem dritten in Not hilft"

Dann zeige mir mal, wo sich im StGB der Begriff der Nothilfe befindet.

Sorry, für fundierte Kritik bin ich offen, aber nicht für die Wiedergabe laienhaften Geredes. .

1
szwabek90  12.07.2015, 18:02

Die Nothilfe wird rechtlich genau wie die Notwehr abgeprüft. Es nennt sich nur eben Nothilfe da der rechtswidrige Angriff nicht von einem selbst sondern von einer anderen Person abgewehrt werden soll. Außerdem besagt dein aufgeführter Artikel, dass Grundrechte in ihrer Gesamtheit nicht angetastet werden dürfen. Sie dürfen aber eingeschränkt werden. Nennt sich Grundrechtsschranke. Das bedeutet, dass in jedem Grundrecht selbst geregelt ist ob dieses eingeschränkt werden darf oder nicht und das Recht auf Leben darf nunmal aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.

0
furbo  12.07.2015, 18:16
@szwabek90

"Es nennt sich nur eben Nothilfe da der rechtswidrige Angriff nicht von einem selbst sondern von einer anderen Person abgewehrt werden soll."

§ 32 Abs. 2 StGB: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden

wo lese ich da was von Nothilfe?

"Außerdem besagt dein aufgeführter Artikel, dass Grundrechte in ihrer Gesamtheit nicht angetastet werden dürfen."

Das ist falsch. Ich schrieb dir doch, du solltest den Art. 19 (2) GG mal lesen.

Art. 19 Abs. 2 GG: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Ich gehe davon aus, dass du lediglich über ein gewissen Halbwissen verfügst und du dich deshalb so in den Art. 2 (2) GG verbeisst.

Ende der Diskussion für mich.

0
szwabek90  12.07.2015, 18:21

Nun gut, wie du meinst. Dann muss ich davon ausgehen, dass mein gesamtes Polizeiliches Studium für die Katz war und ich nochmal von vorne beginnen sollte.

0
furbo  12.07.2015, 18:30
@szwabek90

Dein gesamtes polizeiliches Studium war sicher nicht für die Katz. Aber um einwandfreie rechtliche Würdigungen abzugeben, braucht's offenbar doch etwas mehr. Ich empfehle dir, dich wirklich mal mit den Grundzügen der von mir angesprochenen Rechtsnormen auseinanderzusetzen.

Der finale Rettungsschuss ist in Juristenkreisen sehr umstritten, einer der Gründe ist der, dass mit dieser (polizeilichen) Regelung das Recht auf Leben in seinem Wesensgehalt angetastet wird. Es wurde nur deshalb aufgenommen, weil das kleine Wörtchen "Wahrscheinlichkeit" im Polizeigesetz steht. So auch im § 65 Absatz 2 Satz 2 SOG LSA.

Solltest du dein Studium noch nicht beendet haben, so frage einen deiner Professoren, was sie zu dem !9 (2) und dem Rettungsschuss sagen. Ich bin sicher, dass sie meine Worte bestätigen.

0

Die Polizei darf in Deutschland schießen wenn: eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abgewendet werden soll, wenn eine Person an der Flucht gehindert werden soll die dringend verdächtig ist ein Verbrechen begangen zu haben und diese sich durch Flucht versucht der vorläufigen Festnahme oder der Identitätsfeststellung zu entziehen. Bei gleichen Voraussetzungen wenn ein Vergehen unter Mitführung einer Schusswaffe stattfindet. Oder um eine Person an einer unmittelbaren Begehung eines Verbrechens zu hindern. Schüsse die mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich wirken (Kopfschuss) sind Spezialkräften vorbehalten und nur wenn sie das einzige Mittel sind um eine gegenwärtige Lebensgefahr abzuwehren. Feinheiten wie Schüsse auf Schwangere, Kinder, Menschen in Mengen regeln alles die einzelnen Polizeigesetze der jeweiligen Länder.

Nach dem Schuss wird es von den Kollegen geregelt. Notfalls gibt es Kollegen die die Unschuld bezeugen oder die putative Notwehr.

szwabek90  12.07.2015, 15:31

Die Polizei hat eigene Ermächtigungsgrundlagen für einen Schusswaffengebrauch. Diese sind spezieller. Da braucht man auf dir Notwehr gar nicht zurück zu greifen.

0

Alles scharfe Munition. Die dürfen erst schießen wenn sie ernsthaft bedroht werden wenn z.B. einer mit dem Messer auf die zuspringt. Da hilft Pfeffer nichts mehr.

Sobald es durch keinen anderen Weg (zb. ins Bein schießen) möglich ist, sich oder das Opfer zu retten.