Darf mich die polnische Polizei in Deutschland festnehmen?

12 Antworten

Grundsätzlich darf sie das nicht - keine fremde Polizei!

Es gibt zwar polnische (und andere Polizeibeamte) in Deutschland, aber das sind Austauschprojekte. Diese Beamten unterstehen hier also dem jeweiligen deutschen Dienstherrn.

Allerdings - die von dir aufgezählten Straftaten sind auch Kapitalverbrechen. In so einem Fall stellt die polnische Polizei ein Ermittlungsgesuch an die deutsche. Evt. schicken sie auch eigene Zielfahnder, die hier zwar keine polizeilichen Befugnisse haben, aber durch ihre Kooperation mit der lokalen Polizei benötigen sie die auch nicht.

Was deine Auslieferung betrifft, so kommt es darauf an, ob du deutscher Staats-bürger bist? Als Ausländer kannst du relativ problemlos ausgeliefert werden - als Deutscher wird dir hier der Prozeß gemacht, wenn du z.B. in Polen oder anderswo jemanden umgebracht hast.

Hast du in Polen (oder sonstwo) etwas verbrochen, was in Deutschland nicht strafbar ist, dann wirst du weder ausgeliefert, noch hier angeklagt (siehe den katalanischen Ex-Regierungschef, der im Falle seiner Auslieferung in Spanien nicht wegen Rebellion angeklagt werden darf).

SteveMcQueen2  13.04.2018, 22:46

das betrifft alles nicht die alltägliche Arbeit der Polizei, also die Ermittlung und die Befragung von Zeugen. Das hier betrifft, wenn schon durch einen Staatsanwalt Ermittlungen durchgeführt worden sind und Anklage erhoben ist.

0
nax11  13.04.2018, 23:18
@SteveMcQueen2

Die "alltägliche Ermittlung" ist nicht beschränkt auf deutsche Polizeibeamte. Das können auch ausländische Beamte sein und auch Versicherungs- und Privatdetektive und auch der Verfassungsschutz ermittelt.

Nur - der FG fragte nach der Festnahmeoption und da ist es eben so, daß nur die deutsche Polizei in Deutschland Festnahmen durchführen darf und eben keine Polizisten anderer Staaten und auch keine Detektive und keine Geheimdienstbeamten.

Einzige Ausnahme, aber die gilt für jeden in Deutschland lebenden Menschen, ist das sogenannte Jedermannsrecht, das es erlaubt eine Person zu fixieren, wenn eine von ihr ausgehende Gefahr das erfordert.

0

Das nennt sich dann Nacheile und in einem solchen von Dir beschriebenen Fall darf die polnische Polizei Dir dann nacheilen und Dich hier dingfest machen.

Andersrum, die deutsche Polizei auch in Polen, es gab gar mal vor einigen Jahren eine längere Verfolgung auf Frischer Tat von Deutschland durch Polen durch bis in die Ukraine, wo man sie dann dingfest gemacht hat, die deutsche Pozelei wohl gemerkt.

Das ist bei Verfolgung auf frischer Tat gestattet.

Nur Frankreich bildet eine Ausnahme, die erlauben nur eine Verfolgung, jedoch keine Maßnahmen.

Das hat den Grund, weil Spanien es eines Tages bei einer Verfolgung der Täter nach einem Anschlag einer Seperatistenbewegung in Nordspanien den Bogen etwas überspannt hat, als spanisches Militär (die Guardia Civil ist Militär) in Frankreich einrückte, mit schwerem Gerät und Radpanzern zudem noch und die Bevölkerung eines ganzen Dorfes festnehmen und nach Spanien zum Verhör verfrachten wollte, weil sich die Täter in dieses Dorf geflüchtet hatten.

Zudem, als die französische Polizei eintraf, ließ man diese nicht in den Ort, weil man dort durch einheimsiche Polizei nicht gestört werden wollte.

Erst als man den Abtransport der zusammen getriebenen und in beschlagnahmte Lkw gesperrten männlichen Bevölkerung des Ortes mittels Straßensperren verhinderte, ließ man von spanischer Seite von den Maßnahmen ab und die Bevölkerung laufen.

Noch an Tag darauf hat Frankreich die Nacheile auf die reine Verfolgung ohne das Treffen von Maßnahmen für alle eingeschränkt.

FFTT17 
Fragesteller
 09.04.2018, 14:37

Das ist ja interessant. Wann war dieser Zwischenfall?

2

Wo kein Laeger, da ist auch kein Richter.

Normaler Weise ueberschreiten Beamte nicht `ihre ` Grenzen, allerdings bestaetigen Ausnahmen, das es doch oefter passiert.

wiki01  10.04.2018, 10:41
Normaler Weise ueberschreiten Beamte nicht `ihre ` Grenzen

Das ist einfach falsch. Ich kenne gerade kein Land in der EU, die nicht entsprechende Verträge mit den Nachbarbehörden hätten. Einschränkungen dieser "Nacheile" gibt es allerdings in Frankreich.

An der österreichisch-ungarischen Grenze passiert das beispielsweise täglich, und es sind sogar Polizisten des jeweils anderen Landes an den grenznahen Polizeistationen.

0

Leider sind die Antworten hier fast alle falsch. Falls ihr es noch nicht mitbekommen habt wir haben die EU und es gibt eine Zusammenarbeit der Polizei.

https://polizei.brandenburg.de/standorte_und_erreichbarkeiten/id/241765

So gibt es z.B. das "Gemeinsame Zentrum der Deutsch-Polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit" in Swiecko. Die dort eingesetzten polnischen Polizisten haben im Einsatzgebiet die gleichen Rechte und Aufgaben wie deutsche Polizisten. Meistens werden sie jedoch auch von deutschen Polizisten begleitet. Das Überqueren der Grenze findet mehrfach täglich statt.