Darf die Polizei Minderjährige festnehmen und in Gewahrsam nehmen ohne die Eltern zu informieren?
Darf die Polizei Minderjährige festnehmen und sie dann über Nacht in Gewahrsam nehmen ohne dabei die Erziehungsberechtigten zu informieren?
9 Antworten
Grundsätzlich dürfen Minderjährige nicht in ein Gewahrsam, aber in Gewahrsam genommen werden. Du gibst wenig Sachverhalt bekannt. Geht es um eine Srtraftat, geht es um Gefahrenabwehr, geht es um "von zu Hause weglaufen"?
Dann ist die Festnahme nach der StPO erfolgt und da geht es mit 14 Jahren bereits in eine Zelle. Die Benachrichtigung kann möglicher Weise wg. Verdunklungsgefahr verzögert werden, wenn z.B. noch Beute im haus sein könnte und die Eltern diese aus Solidarität verschwinden lassen.
Mal anders gefragt: darf die Polizei leute zwischen 15 und 17 über nacht in Gewahrsam nehmen wenn es keinen Grund gibt?
Bei mir ist der Fall das ein Kollege(17) von mir von der Polizei mitgenommen wurde und er über nacht da bleiben musste und seine Eltern wurden nicht informiert. Ich weiß nur nicht warum wir sind in der Nacht nur spazieren gegangen weil wir keine Lust mehr hatten auf der Konsole zu spielen da sind wir rausgegangen, dann kamen zwei Polizisten und fragten nach Ausweis (ich weiß das man den nicht dabeihaben muss) als sie erfahren haben das er noch minderjährig ist haben sie ihn mitgenommen ich durfte ihn dan um 06:00 wieder abholen.
falls ihnen die Erziehungsberechtigten nicht mitgeteilt werden können sie nicht anders reagieren
nein darf er nicht, aber ich glaube manche wären froh wenn die eltern es nicht herausfinden
Wenn die Erziehungsberechtigen nicht erreichbar sind, ja. Manche Eltern lassen die Jugendlichen/Kinder auch gerne mal über Nacht da ;)
straftat