Wirklich jede der hier angegebenen antworten ist falsch. Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Zeiten vor an denen du dich draußen aufhalten darfst. Lediglich Orte an denen du dich zu bestimmten Zeiten aufhalten darfst oder nicht. (Disco, Bar usw). Auch der Alkohol ist kein Problem. Erst ab 1,6 Promille begehst du als Radfahrer eine Straftat. Dieser erhebliche Wert ist nach ein bisschen Sekt niemals erreicht. Eine, 0,5 Promille Grenze die für Auto fahren gilt, gibt es nicht. Lediglich wenn du Ausfallerscheinungen hast. Also z. B. mit weniger als 1,6 Promille unterwegs bist und zb lallst, kurzen schneidest, taumelst usw. Alles kein Problem. Pass einfach auf dich auf und alles wird gut.

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Die Polizei darf in Deutschland schießen wenn: eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abgewendet werden soll, wenn eine Person an der Flucht gehindert werden soll die dringend verdächtig ist ein Verbrechen begangen zu haben und diese sich durch Flucht versucht der vorläufigen Festnahme oder der Identitätsfeststellung zu entziehen. Bei gleichen Voraussetzungen wenn ein Vergehen unter Mitführung einer Schusswaffe stattfindet. Oder um eine Person an einer unmittelbaren Begehung eines Verbrechens zu hindern. Schüsse die mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich wirken (Kopfschuss) sind Spezialkräften vorbehalten und nur wenn sie das einzige Mittel sind um eine gegenwärtige Lebensgefahr abzuwehren. Feinheiten wie Schüsse auf Schwangere, Kinder, Menschen in Mengen regeln alles die einzelnen Polizeigesetze der jeweiligen Länder.

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Definitiv. So auch bei mir bereits geschehen. ;)

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Zuerst einmal musst du erfolgreich die Ausbildung zum 'normalen' Polizeibeamten absolvieren. Danach erst, kannst du dich für die Verwendung in einer Spezialeinheit bewerben. Es ist schon nicht leicht bei der Polizei reinzukommen. (Wissenstest und Arzttest haben es in sich). Du musst ebenfalls alle deine behandelnden Ärzte der letzten 5 Jahre angeben und diese von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Wenn du etwas verschweigst und sich dies im Nachhinein rausstellt, hast du verloren. Um Sek Beamter zu werden erfordert es absolute Fitness und eine Lupenreine Krankenakte. Bereits eine Sehschwäche disqualifiziert zumindest für eine Spezialeinheit. Versuch erstmal die Ausbildung zum Polizisten zu meistern. Alles weitere ergibt sich dann sowieso im Nachhinein.

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