Bekommt meine Frau Hartz 4?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit diesem Nettoeinkommen habt ihr weder auf ALG - 2 ( Hartz - lV ) noch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag einen Anspruch.

Ich gehe jetzt mal von angemessenen 800 € Warmmiete nach dem SGB - ll ( Hartz - lV) aus, dann kämen für das Kind derzeit 250 € Regelsatz für den Lebensunterhalt dazu und für euch derzeit jeweils 389 €.

2 x 389 € = 778 € + 250 € Kind = 1028 € + 800 € Warmmiete = 1828 € Bedarf pro Monat.

Von deinen ca.2700 € Netto kannst du wegen absetzbaren Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll min.erst einmal 330 € in Abzug bringen, weil du min.auf 1500 € Brutto kommst.

Es bleiben also von deinen ca.2700 € Netto um die 2370 € anrechenbares Nettoeinkommen und dazu kommt dann min.noch das derzeitige Kindergeld von 204 €, dann habt ihr etwa 2574 € an anrechenbaren Gesamteinkommen, euer Bedarf liegt aber deutlich darunter, nämlich bei etwa 1828 € pro Monat.

Ihr habt also um die 746 € über eurem zustehenden Bedarf.

Selbst wenn du ggf.noch erhöhte berufsbedingt notwendig und nachweisbare Aufwendungen für z.B. Fahrkosten ansetzen könntest, würdet ihr ganz sicher immer noch mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf haben.

isomatte  15.02.2020, 02:10

Danke dir für deinen Stern !

Wenn deine Frau eine Ausbildung sicher hat bzw.dann in Ausbildung und unter 25 ist, können ihre Eltern wieder einen Antrag auf Kindergeld für sie stellen, denn das Einkommen spielt seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Siehe auch den Link von @ wilees

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Sorry ..... aber bei Trennung bekommt die Kindsmutter erst einmal 406 Euro abzügl. hälftiges Kindergeld als Unterhalt = 304 Euro . Verbleiben noch 2400 .... dann wird noch der Betreuungsunterhalt für die Mutter zu berechnen sein. Dafür dürften vermutlich auch noch einmal einige hundert Euro fällig werden.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/betreuungsunterhalt-berechnung-und-selbstbehalt/07/

Aber das werden Dir der Anwalt Deiner Frau und auch das JC noch entsprechend vorrechnen und der Richter wird auch noch etwas dazu sagen, speziell während des Trennungsjahres.

Und selbstverständlich rechnet das JC im Prinzip jeden Cent, den Deine Frau für sich und das Kind von Dir bekommt, auf deren Bedarf an. Ebenso das Kindergeld zu 100 %.

Also bevor Hartz IV kommt bist erst einmal Du dran.

Noch etwas ..... nach der Trennung wird Durch Steuerklassenwechsel von III auf I (spätestens ab 1.1. des Folgejahres ... ab Beginn des Trennungsjahres ) Dein Netto um einiges geringer ausfallen.

Hinsichtlich Deiner Frau ..... deren Bedarf nach SGB II setzt sich ( zumindest während der Elternzeit bzw. bis das Kind 3 Jahre alt wird ) als Alleinerziehende wie folgt zusammen :

Regelssatz I = 432 Euro + Mehrbedarf als Alleinerziehende ( 36 % vom Regelsatz I ) 155,50 + Regelsatz für den Zwerg = 250 Euro zusammen. Dazu kämen dann noch die angemessenen !! Kosten für die Unterkunft ( je nach Kommune ) = ?

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Ach ja ..... Du darfst Dein Einkommen allerdings vor Festsetzung des Unterhaltes bereinigen :

https://www.scheidung.de/was-genau-ist-das-bereinigte-nettoeinkommen-im-unterhaltsrecht.html

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/abzuege-vom-einkommen.html#wichtige_Abzugspositionen

Aber bitte bleib im Interesse Eures Kindes fair. Das kann nämlich nichts dafür, dass Eure Beziehung nicht mehr funktioniert. Viel Glück.

Ohne Trennung reicht Dein Einkommen mehr als locker für Euch drei. Da gäbe es nicht einmal mehr Wohngeld.

MoDJordan 
Fragesteller
 06.02.2020, 00:06

Danke für die vielen Details. Vorweg, wir haben nicht vor uns scheiden zu lassen. Sie kommt gerade aus der Elternzeit und beginnt im September eine Ausbildung. Es ging nur darum ob in dieser von Ihrer Seite ein Einkommen zu generieren wäre.

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wilees  06.02.2020, 00:10
@MoDJordan

Aber ein Bonbon habe ich dann doch noch : Kindergeld für Deine Frau ....

https://www.buhl.de/steuernsparen/kindergeld-bei-verheirateten-kindern/

Eheschließung und Einkünfte egal

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Heirat des Kindes den Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge nicht hindert. Eltern haben auch für ein verheiratetes Kind, das in Berufsausbildung und noch keine 25 Jahre alt ist, Anspruch auf Kindergeld.

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Nein. Warum auch? 2.700 € netto plus Kindergeld - reicht das nicht für 3 Personen?

Euer "gesetzlicher Bedarf": 2 x 389 € je für Euch beide + 250 € für das Kind + 800 € Miete = 1.828 €. Zzgl. etwaiger "Mehrbedarfe", aber die fallen bei Deinem Verdienst nicht ins Gewicht ...

Du verdienst deutlich über Eurem gesetzlichen Bedarf ...

Der Regelsatz ist 432 € deine Unterhaltspflicht liegt weit darüber !

Du verdienst viel zu viel womit ihr Dan kein Hartz 4 zusteht und Nichtmal die Krankenversicherung wird ihr bez halt werden das musst du tun!

Es gibt online Rechner wo man beide Personen angeben kann.

ich denke jedoch das kein Anspruch besteht , da neben dem Einkommen von dir noch Kindergeld beantragt werden kann ( wenn nicht schon im Bezug )