Darf man bei Hartz 4 Geld auf einem anderen Konto haben?

4 Antworten

Soweit das Konto dir oder deiner Frau gehört und dem Jobcenter bei Antragstellung gemeldet und entsprechende Nachweise erbracht werden ist das kein Problem.

Außerdem steht der Frau ja auch ein Vermögen zu, wer das im Endeffekt auf seinem Konto hat spielt keine Rolle, da ihr eine sogenannte BG - Bedarfsgemeinschaft bildet und Einkommen wie Vermögen auf euer beider Bedarf angerechnet wird.

Wenn's deine Frau also angenommen auch 27 Jahre alt wäre, dann würden das derzeit jeweils 27 x 150 Euro = 4050 Euro + 750 Euro für notwendige Anschaffungen = 4800 Euro x 2 = 9600 Euro sein.

Zudem hat man bis Ende des Jahres die Vermögensgrenze angehoben, es gelten die vom Wohngeld von der Wohngeldbehörde.

Da darf der Antragsteller bis zu 60 000 Euro an verwertbarem Vermögen haben und jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere bis zu 30 000 Euro.

Das würde dann auch auf euer noch ungeborenes Kind zutreffen, dass dürfte dann im Normalfall bis zu 3100 Euro + 750 Euro für notwendige Anschaffungen haben, nur müsste dieses Geld dann auf dem eigenen Konto oder Sparbuch des Kindes sein und auch entsprechend angegeben und nachgewiesen werden.

Was dann 2023 gilt bleibt abzuwarten, wenn ab Januar das Bürgergeld eingeführt werden soll.

Falls Ihr Anspruch auf ALG 2 habt, habt Ihr Anspruch darauf. Alles andere ist egal.

Bis zum Jahresende noch beträgt das Schonvermögen bis zu 60.000 € - für Paare bis zu 90.000 €.

Darf man bei Hartz 4 Geld auf einem anderen Konto haben?

Geld, das dir gehört, darf sich nie auf einem fremden Konto befinden.

Bis Jahresende ist die Vermögensgrenze auf 60.000€ angehoben worden. Ab 2023 darfst du 150€ * 27 = 4050€ Schonvermögen haben. Inwiefern es höher sein sollte, damit deine Frau auf die Philippinen fliegen kann, müßtest du erklären. Warum sollen die Steuerzahlern ihre Reise finanzieren?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie willst du denn die Krankenversicherung für deine Frau bezahlen, wenn sie jetzt nach DE kommt? Bis sie einen dauerhaften Aufenthaltstitel hat, kann sie nicht in die kostenfreie Familienversicherung bei dir, das ist dir schon klar. Du musst sie privat krankenversichern- und schwanger ist das ein echtes Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RoterSeeigel 
Fragesteller
 18.08.2022, 09:06

Sie ist bereits hier und hat vom Ausländeramt bis zur Geburt eine Duldung bekommen. Weil sie ein Schreiben vom Arzt hatte. Dort wurde uns gesagt dass sie nach der Geburt dann mit der Geburtsurkunde des Kindes wiederkommen sollen und dann Anspruch auf einen Aufenthaltstitel hat. Bis dahin muss ich alle Arztkosten und auch die Kosten der Geburt selber zahlen. Von daher wird mein Erspartes bis dahin sowieso erstmal futsch sein.

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