Bekomme ich Kindergeld wenn ich arbeitssuchend gemeldet bin und einen 450€ Job annehme?

4 Antworten

Irrtum - du mußt dich unbedingt als "Ausbildungssuchend" bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter melden, dann haben die Eltern auch weiterhin Kindergeldanspruch ;-) Während der Wartezeit kannst du unbegrenzt hinzuverdienen!

Bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es nämlich 2 Einschränkungen: nur bis zum 21. Lebensjahr Kindergeldanspruch und nur ein 450-Euro-Minijob als Hinzuverdienst :-((

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 15 unter den Punkten:

4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz

4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Eltern würden es weiter bekommen, solange du zwischen 18 - 21 bist und nur eine geringfügige Beschäftigung ( Minijob ) bis zu max.450 € Brutto ausübst.

Auf der sicheren Seite bist du dann, wenn du dich gleich Ausbildung suchend melden würdest, denn dann könntest du bei noch nicht abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium z.B. auch Vollzeit arbeiten, wenn du z.B. schon zum nächst möglichen Beginn einen Azubi Vertrag haben würdest.

Das Einkommen spielt in Bezug auf den Kindergeldanspruch seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, denn da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Du musst ausbildungssuchend und nicht arbeitssuchend gemeldet sein, um Kindergeld zu bekommen bzw. dass deine Eltern dies bekommen. Dies musst du natürlich auch durch entsprechende Bewerbungen nachweisen.

texxa111 
Fragesteller
 25.10.2019, 12:56
0
siola55  25.10.2019, 16:42
@texxa111 …das Kind ist ausbildungssuchend
Auch ein Kind, das ausbildungssuchend ist und gegenwärtig in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von  Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann.
Vorausgesetzt wird hier, dass das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat. Die Erfolglosigkeit muss nachweisbar sein; dies kann beispielsweise durch das Vorlegen der erfolgten Bewerbungen geschehen.
Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/ beim Jobcenter  als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg.

Hast wohl zu früh aufgehört mit Lesen...

1
siola55  25.10.2019, 16:38
Du musst ausbildungssuchend und nicht arbeitssuchend gemeldet sein...

Ja genau, denn bei "arbeitsuchend gemeldet" gibt es 2 Einschränkungen beim Kindergeldanspruch: nur bis zum 21. Lebensjahr und nur ein 450-Euro-Minijob als Hinzuverdienst erlaubt!

1

Sehr wahrscheinlich nicht.

siola55  25.10.2019, 16:57

Kommt drauf an... bei "Ausbildungssuchend" gemeldet besteht auf alle Fälle Kindergeldanspruch - egal wieviel hinzuverdient wird ;-)

0