bekommt ein 21-jähriger Kindergeld, wenn er einen Minijob auf 450-€ Basis hat?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Einkommen spielt beim Kindergeld seit der Abschaffung der Einkommensgrenze zum 01.01.2012 keine Rolle mehr, vielmehr kommt es auf deinen Ausbildungsstand an.

Wenn du z.B. bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Ausbildung suchend gemeldet bist oder sogar schon einen Azubi Vertrag zum nächst möglichen Beginn hättest, dann würde deinen Eltern auch weiterhin Kindergeld für dich zustehen.

Aufpassen müsstest du nur dann, wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hättest und eine weitere Ausbildung machen wollen würdest bzw.schon machen würdest.

Denn dann dürftest du zwar immer noch verdienen was du möchtest, aber in einem Nebenjob, auch wenn du auf eine weitere Ausbildung warten würdest, oder neben einer weiteren Ausbildung, dürftest du dann nebenbei in der Woche nur durchschnittlich 20 Stunden arbeiten.

Würdest du nebenbei dann auf mehr Stunden kommen, dann würde das schädlich für den Anspruch sein, selbst wenn du dem Grunde nach wegen einer neuen Ausbildung die Voraussetzung fürs Kindergeld erfüllen würdest.

isomatte  09.11.2019, 04:42

Danke dir für deinen Stern !

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Also Kindergeldanspruch haben immer noch die Eltern...

Falls der 21-Jährige als "Ausbildungssuchend" gemeldet ist - kein Problem laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15:

Bild zum Beitrag

Im Gegensatz zu "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es da Einschränkungen im Alter und Verdienst: Kindergeldanspruch für die Eltern besteht nur bis zum 21. Lj. des Kindes und einem Hinzuverdienst von max. 450 €

Also kein Kindergeldanspruch bei Arbeitsuchend gemeldet!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Jobcenter, Minijob, ALG II)
Richi008  31.10.2019, 16:23
Also Kindergeldanspruch haben immer noch die Eltern...

und wenn die Eltern nicht mehr da sind das Kind selber.

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siola55  31.10.2019, 16:27
@Richi008

Nur bei Vollwaisen... war aber nicht die Frage ;-)

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Richi008  31.10.2019, 17:00
@siola55

genau. Da hast du recht , trotzdem kommt dieser Fall vor ;-) spreche aus Erfahrung 😅

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Nur wenn er in einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung ist.

Eine Übergangszeit von 4 Monaten gilt nur, wenn bereits feststeht, wann die Ausbildung fortgesetzt wird.

DerWeise787 
Fragesteller
 31.10.2019, 14:22

und wenn der 450-€ Minijob beim Burger King ist?

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siola55  31.10.2019, 15:11
@DerWeise787

Also Einkommen bzw. der Hinzuverdienst spielt keine Rolle beim Kindergeldanspruch ausser bei "Arbeitsuchend" gemeldet... (siehe hierzu meine Antwort)

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siola55  31.10.2019, 15:08

...oder als "ausbildungssuchend" bis zum 25. Lebensjahr:

4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.

usw.

Hinzuverdienst spielt hierbei keine Rolle ;-)

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