Kindergeld trotz Teilzeit-Job + Studium?

2 Antworten

Hey nochmals,

also bei einer Werkstudententätigkeit mit max. 20 Wochenstunden hast du gleich 2 Vorteile: deine Eltern haben weiterhin Kindergeldanspruch für dich und du mußt keine Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversich.beiträge entrichten, sondern nur die Rentenversich.beiträge werden dir einbehalten ;-)

Näheres findest du in studis-online.de unter "Geld+BAföG" -> Studienfinanzierung -> Jobben, 450 € bzw. in dem Link hier: https://www.studis-online.de/werkstudent/

wie z.B.:

1. Was ist das Werkstudentenprivileg? Was sind die Voraussetzungen?
Der Werkstudentenstatus erlaubt es, trotz einer Beschäftigung nur als StudierendeR und nicht als ArbeitnehmerIn sozialversicherungspflichtig zu sein. Dadurch fallen für den Job keine Abgaben für die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung an. Das macht den Status für ArbeitgeberInnen so attraktiv, da sie für euch auch weniger Abgaben als Arbeitgeber zahlen müssen.
Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Höchstens 20 Arbeitsstunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeiten
Außerhalb der Vorlesungszeit dürfen höchstens 26-Wochen mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet werden
Das Studium steht im Vordergrund
Wichtig: Als StudentIn seid ihr dennoch krankenversichert und müsst evt. auch Beiträge zahlen.
2. Die 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit
Ihr seid als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn ihr in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbt. Sofern ihr eine Anstellung habt, in der ihr mehr arbeiten müsst, geht man davon aus, dass euer Studium hinter eurem Job zurücktritt und ihr mehr Arbeitnehmer seid als Studierende. Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien könnt ihr problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn ihr dies häufiger macht, müsst ihr allerdings die 26-Wochen-Regel beachten.

usw.

Gruß siola55

PS: Als Single in Lohnsteuerklasse 1 wird dir erst ab ca. 1.060€ mtl. Bruttolohn die Lohnsteuer einbehalten!

Da ich die meisten meiner Vorlesungen auch online verfolgen kann, habe ich Zeit für einen Teilzeit-Job (bis zu 30 Stunden die Woche - also kein Job auf 450€ Basis).
Jedoch frage ich mich jetzt, ob ich weiterhin den Anspruch auf Kindergeld haben werde?

Hey iwiana,

also Kindergeld erhalten immer noch die Eltern: in deinem Fall bekommen weder du noch deine Eltern weiterhin Kindergeld bei deiner Teilzeittätigkeit, da du deinen Studentenstatus verlierst bei mehr als 20 Wochenstunden Teilzeittätigkeit :-((

Wenn nicht, wie viel Geld dürfte ich denn monatlich oder jährlich verdienen um weiterhin den Anspruch darauf zu behalten?

Dein Verdienst bzw. Einkommen spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch:

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung