Teilzeitjob neben dem Studium?Kindergeld?

3 Antworten

Wie sich der Job nennt spielt in Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld keine Rolle und auch nicht was Du da verdienst, weil es beim Kindergeld schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr gibt.

Die Regelung mit den max. 20 Stunden im Durchschnitt pro Woche gilt im Regelfall nur bei einer Zweitausbildung.

Aber selber wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, solltest Du in der Woche im Durchschnitt nicht über 20 Stunden kommen, denn darüber hinaus könntest Du deinen Status als Student verlieren und somit dann ggf.auch den Anspruch auf Kindergeld.

Beim Kindergeld gibt es eine 20-Wochenstunden-Grenze nur bei der kindergeldrechtlichen Zweitausbildung.

Bei beschäftigten Studis oberhalb der Geringfügigkeits- aber innerhalb einer 20-Wochenstunden-Grenze gilt immer die sozialversicherungsrechtliche Werkstudiregelung (keine Arbeitslosen-, keine Kranken-/Pflegeversicherungspflicht über das Beschäftigungsverhältnis).

Arbeitsrechtlich macht es keinen Unterschied wie diese Arbeitsverhältnisse benannt werden; der Begriff des Werkstudi hat im Arbeitsrecht keine Bedeutung.

Das Kindergeld bleibt auch mit Minijob. Bis auf Rentenversicherung (kannst du dich aber befreien lassen) werden keine SV-Beiträge von den maximal 520€ abgezogen.

Steuern zahlst du keine.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Duale Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert