Ausbildungssuchend melden und trotzdem Teilzeit Job?

2 Antworten

Solange Du noch minderjährig bist, gibt es auf jeden Fall weiter Kindergeld ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen.

Alleine die ausbildungssuchend Meldung reicht ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres nicht aus, man muss auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung sein und entsprechende Nachweise vorweisen können.

Bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres könntest Du auch arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sein, aber dann dürftest Du nicht mehr als einen Minijob machen, weil Du sonst nicht mehr als arbeitssuchend oder arbeitslos gelten würdest.

Wenn Du also deine ernsthaften Bemühungen nachweisen kannst und ausbildungssuchend gemeldet bist, sollte ein Teilzeitjob kein Problem sein, dass Einkommen eh nicht mehr, da man beim Kindergeld schon 2012 die Einkommensgrenze abgeschafft hat.

Mit der Familienkasse klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.