Steht mir kindergeld zu?

3 Antworten

Während eines Vollzeitjobs besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld.

Rest mit der Familienkasse klären.

Kaaaaa867 
Fragesteller
 11.10.2023, 13:41

Okay danke

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Wenn Du z.B. nicht bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet bist und auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, besteht kein Anspruch auf Kindergeld, wobei dein Einkommen seit 2012 keine Rolle mehr spielt, da hat man die Einkommensgrenze beim Kindergeld abgeschafft.

Ein Azubivertrag für nächstes Jahr würde nur dann etwas bringen, um bis dahin Anspruch auf Kindergeld zu haben, wenn der Beginn der Ausbildung zu keinem früheren Zeitpunkt möglich wäre.

Nein, da du dich nicht mehr in einer Ausbildung befindest, gibt es kein Kindergeld. Wenn du nachweisen kannst, dass du ausbildungssuchend bist (durch diverse Bewerbungen) bzw. einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag, dann bekommst du max für 4 Monate noch mal Kindergeld und dann erst wieder, wenn du die Ausbildung machst.

Kaaaaa867 
Fragesteller
 08.10.2023, 17:11

Okay, danke dir das war sehr hilfreich

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isomatte  09.10.2023, 08:25

Wenn man ausbildungssuchend gemeldet ist und ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung ist, kann Anspruch auf Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.

Hätte man schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche, dann bestünde auch in der Wartezeit Anspruch auf Kindergeld, da sind die 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten irrelevant, solange man das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

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