Übergang zur Ausbildung Kindergeld?

5 Antworten

Ich würde mich gerne aus der Schule abmelden, weil ich dort schlecht von meinen Mitschülern behandelt werde und die Schule nicht sonderlich gut ist.

In der Regel hast du noch eine Berufsschulpflicht und die endet meist erst mit Ablauf des Schuljahres.

z.B. für NRW: "Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II endet für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden."

Quelle: https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen

Heißt in dem Fall könntest du sowieso erst zum Sommer abgehen und damit hättest du gar kein Problem mit dem Kindergeld!

Es gibt eine Übergangsfrist von 4 Monaten, die in dem Fall ja passend wäre .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DerHans  15.05.2024, 14:36

Auch die Bank kann die Zusage des Ausbildungsplatzes zurück ziehen, wenn das Schuljahr jetzt nicht beendet wird. Sie muss dann ja befürchten, dass die Ausbildung dann auch beendest, wenn dir jemand "dumm kommt"

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hmm kenn mich da nicht wirklich aus.

Ansonsten könntest du auch bis zur ausbildung irgendwo jobben wenn ihr auf das geld so dringend angewiesen seid?

Allerdings glaube ich nicht das dies die bessere Lösung wäre als sein Leben in der Schule zu chillen.

Mitschüler können echt bescheuert sein, lass dich von denen nicht unterkriegen. wahrscheinlich hat ein teil von denen ihr Leben sowiso noch nicht weiter bedacht als bis zum Schulabschluss.

Manchmal muss man auch einfach durchbeissen auch wenns einem nicht gefällt. Dadurch kannst du auch deinen Charakter stärken und festigen, war zumindest bei mir so.

Wenn es keine Schulpflicht mehr gibt und Du ab 18 schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast, gibt es auch in einer längeren als 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Abschnitten weiter Kindergeld.

Der Abbruch müsste der Familienkasse umgehend gemeldet und nachgewiesen werden und das sollte dann auch mit dem Azubivertrag als Nachweis in Kopie erfolgen.

Liegt Sie da richtig?

Durchaus.

Kingergeldanspruch besteht während der Ausbildung (inkl. Schulbesuche).

Die Übergangszeit muß mit der Familienkasse abgeklärt werden.

Es ist nicht auszuschließen, daß bis Ausbildungsbeginn August kein Kindergeld gezahlt wird.

wenn Du nach der Schule keine Ausbildung machst und auch nicht studierst, dann will die Kindergeldkasse, dass Du Dich um einen Ausbildungsplatz bemühst ==> ggf. sind viele Bewerbungen zu schreiben.

Aber da Du bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz hast, sieht es für mich so aus, dass die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Zahlung des Kindergeldes erfüllt sind. Für alle Fälle kannst Du aber auch direkt die Kindergeldkasse anrufen.

Was mich wundert: Du willst Dich von der Schule abmelden? Erhältst Du mit der Abmeldung dann keinen "richtigen" Schulabschluss? Das verstehe ich nicht so ganz...


Inkognito-Nutzer   26.01.2024, 09:56

Ich bin in der Oberstufe. Habe meinen Realschulabschluss ja bereits

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Nordlicht979  26.01.2024, 09:58
@Inkognito-Fragesteller

Verlangt der Arbeitgeber - Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb - Realschulabschluss oder erwartet er ein bestandenes Abitur? Was steht in der Anforderungsliste - um den Ausbildungsplatz zu erhalten? Wurde Abitur im Vorstellungsgespräch besprochen?

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Inkognito-Nutzer   26.01.2024, 10:02
@Nordlicht979

realschulabschluss. bin ja schon durch im bewerbungsprozess.

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