Vollzeit in der Übergangszeit zur Ausbildung arbeiten und trotzdem Kindergeld beziehen?

2 Antworten

Das Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Wenn es sich bei deinem Kind um die Erstausbildung handelt und er schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn hat, dann solltest Du den Vertrag in Kopie mit einer entsprechenden schriftlichen Erklärung an die Familienkasse schicken.

Es besteht dann auch für einen längeren Übergangszeitraum als nur 4 Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Anspruch auf Kindergeld.

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
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Seit dem Jahr 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr, die einen Einfluss auf den Kindergeldanspruch volljähriger Kinder hat. Bis Ende 2011 lag die Einkommensgrenze bei 8.004 Euro jährlich. Jetzt richtet sich der Kindergeldanspruch nach dem Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes.

Quelle: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/#Uebergangszeit_nach_dem_Schulabschluss

Woher ich das weiß:Recherche