Kindergeld trotz Vollzeittätigkeit (Ausbildung 2017)?

3 Antworten

Es kann Anspruch auf Kindergeld bestehen sowohl in einer Übergangszeit von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten,dann musst du aber innerhalb dieser 4 Monate auch eine Ausbildung beginnen,als auch wenn du schon einen festen Ausbildungsvertrag hast,diese Ausbildung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen kannst,vorausgesetzt du bist noch unter 25 Jahre alt !

Also z.B. weil das Ausbildungsjahr erst im August oder später beginnt,dann würden auch die 4 Monate Übergangszeit keine Rolle mehr spielen.

Deine Eltern / du hätten z.B. selbst bei deiner Vollzeitbeschäftigung Anspruch auf Kindergeld gehabt,wenn du schon einen festen Ausbildungsvertrag zum nächst möglichen Beginn gehabt hättest und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium vorhanden wäre.

Wenn du schon eine Ausbildung hättest,dann wäre die Vollzeitbeschäftigung schädlich für den Kindergeldanspruch gewesen,weil man dann in der Woche in der Wartezeit oder neben einer weiteren Ausbildung nur 20 Stunden arbeiten dürfte.

Das Einkommen spielt weder in der Ausbildung noch in einem Nebenjob eine Rolle,die Einkommensgrenze wurde am 01.01.2012 abgeschafft.

Hey Bobby...,

laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld (letzter Satz):


4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Weiterhin wurden beim Kindergeldanspruch die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft. Nur bei der Zweitausbildung ist eine 20 Wochenstundengrenze zu beachten für den Hinzuverdienst. Die Verdienshöhe wiederum spielt keine Rolle ;-)

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55


Du bist mindestens 18 Jahre alt? Dann bekommen Deine Eltern Kindergeld, wenn Du eine Ausbildung machst. Solange Du aber voll gearbeitet hast, steht Deinen Eltern kein Kindergeld zu.

Wie kannst Du ausbildungssuchend gemeldet sein, aber Vollzeit arbeiten?

siola55  02.07.2017, 22:10

Laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld:
Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Und die Einkommensgrenzen spielen bei der ersten Ausbildung überhaupt keine Rolle mehr bereits seit 2012!