Kindergeld/zuschlag für Studierende?

1 Antwort

Nein

Dafür müsste es unter 25 auch in deinem Haushalt leben und gemeldet sein, wenn nicht, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag.

Kindergeld kannst Du beantragen und unter 25 auch bekommen.

Lebt dein Kind nicht mehr in deinem Haushalt, dann steht ihm das Kindergeld selber zu, wenn es von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt.

Der Unterhaltsanspruch läge dann für das Kind bei derzeit 930 Euro im Monat, es müsste vorrangig Bafög - beantragen, dass Kindergeld und Bafög - würden mindernd auf diese 930 Euro angerechnet.

Im Bafög - Bescheid stünde dann auch ob und wenn ja was das Kind an Bafög - bekommt und was die Eltern bei Leistungsfähigkeit zahlen müssten, abzüglich des Kindergeldes.

Hätte es eine Ausbildungsvergütung, könnte es pauschal von der Nettovergütung 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen.