Kann man sich Arbeitslos melden mit 450€ Job? (Kindergeld)?
Hallöchen Freunde ich hätte da eine Frage,
Ich bin zurzeit 18 Jahre und bin seit Januar Arbeitslos gemeldet (,weil ich meine Ausbildung abbrechen musste) und habe mich letzte Woche für einen 450€ Job beworben. Ich habe eine Zusage bekommen, dementsprechend würde ich gerne wissen wie es mit dem Kindergeld, dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosenmeldung weitergehen wird?
Ich suche trotzdem für dieses Jahr eine neue Ausbildung die ich im 01.September beginnen kann. Also kann ich mich dann weiterhin "Ausbildungssuchend/Arbeitslos melden" trotz dessen, dass ich einen 450€ Job habe oder?
ich habe sehr viel recherchiert aber irgendwie steht überall was anderes...wäre lieb wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
DANKE IM VORRAUS!
5 Antworten
Zwischen 18 und unter 21 kannst Du dich auch arbeitslos melden, dass Kindergeld wird nicht auf ALG - 1 angerechnet, aber im ALG - 1 Bezug kannst Du nur 165 Euro Netto ohne Anrechnung verdienen.
Das in unter 15 Stunden die Woche, sonst würdest Du nicht mehr als arbeitslos gelten und dein ALG - 1 würde eingestellt.
In Bezug auf das Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.
Wenn Du eh auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, kannst Du dich auch gleich ausbildungssuchend melden, was man ab 21 dann eh machen müsste, dann kann Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.
Würde also kein ALG - 1 bezogen, dann könntest Du ohne bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium in der Wartezeit und ausbildungssuchend sogar Vollzeit arbeiten, auf jeden Fall dann, wenn Du schon einen Azubi-Vertrag zum nächst möglichen Beginn haben würdest.
Also wenn du Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beziehst musst du angeben dass du einen nebenjob hast. Du hast einen Freibetrag von 165 € vom Nebeneinkommen. Das heißt der Restbetrag wird auf dein arbeitslosengeld angerechnet. Also (Arbeitslosengeld - 285= Ausgezahltes Arbeitslosengeld) Das Kindergeld wird bei der Agentur für Arbeit nicht angerechnet. Dadurch dass das deine Tätigkeit unter 15 Stunden ist bist du immer noch weiter arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
Wenn du beim Jobcenter bist hast du verschiedene Absetzbeträge die von dem Einkommen abgesetzt werden. Also theoretisch als freibetrag gelten. Beim Jobcenter wird auch das Kindergeld angerechnet. Und du bist aber auch trotzdem arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
Du kannst natürlich trotzdem weiterhin arbeitslos gemeldet sein, wenn du einen 450- € Job ausübst. Den kannst du ja jederzeit fristgerecht kündigen. Außerdem kannst du ihn meist auch neben einem Vollzeitjob oder sogar während einer Ausbildung weiter führen.
Wenn du AlG 1 beziehst, darfst du aber nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeiten.
Wenn du nicht mehr als 450€ im Monat verdienst, kannst du Kindergeld beanspruchen. Du hast ja die ganze Zeit auch noch Kindergeld bekommen, oder?
Mit dem Minijob bekommst du auf jeden Fall noch dein Kindergeld. Mit dem arbeitslos melden kenne ich mich nicht so aus, frag lieber beim Amt nach
Warum fragst du nicht den Sachbearbeiter im JC? Der weiß zum Beispiel auch, ob du alleine wohnst oder nicht. :)
Ja ich habe Kindergeld bekommen, weil ich mich Arbeitslos gemeldet habe. Nur leider weiß ich nicht, ob ich weiterhin mich arbeitslos melden kann wenn ich einen 450 Euro Job habe. Wenn ich mich nicht mehr arbeitslos/ausbildungs los melden kann, bekomme ich kein Kindergeld mehr.