Folgender Fall. Person A tritt bei Person B in die Familienrechtschutzversicherung ein und hat 10 Jahre später einen Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Er möchte für die letzten drei Jahre rückständige Löhne für Bereitschaftsdienst einklagen, wozu ihm auch anwaltlich geraten wurde. Nun sagt die Versicherung, dass nur die Kündigungsschutzklage übernommen wird, so dass sich der Anwalt in seinem Beisein mit der Versicherung in Verbindung gesetzt hat und sich so ausgedrückt hat, dass die Versicherung nicht zahlt, da der Arbeitsvertrag vor seinem Eintreten in die Versicherung geschlossen wurde. Daraufhin riet der Anwalt davon ab, die letzten drei Jahre einklagen zu wollen, da bei Nichterfolg die Kosten enorm hoch sein könnten.So entschloß sich Person A, nur die letzten Monate einzuklagen, was laut Aussage des Anwalts auch von der Versicherung übernommen wird. Dieses Verfahren endete mit einem Vergleich. Circa zwei Monate später flatterte eine Rechnung ins Haus, weil der Großteil nun doch nicht von der Versicherung übernommen wurde. Der Versicherungsnehmer, Person B, setzte sich daraufhin mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung und während dieses Telefonats zeichnet sich ab, dass die Rechtsschutzversicherung einen Fehler gemacht hat und einfach davon ausging, dass erst mit Beitritt der Person A einer Single Versicherung eine Familienversicherung wurde. Das war eindeutig falsch und ließ sich auch direkt am Telefon klären, so das noch am gleichen Tag eine Überweisung des Differenzbetrags an die Anwalts Verrechnungsstelle erfolgt ist. Somit wäre es auch möglich gewesen, direkt die drei Jahre rückwirkend einzuklagen. Nun steht aber der Vergleich, der vor Gericht geschlossen wurde, und der aussagt, dass sämtliche Ansprüche erledigt sind. Auch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis war Gegenstand des Vergleichs.
Interessant wäre jetzt die Frage, ob man einen Vergleich rückgängig machen kann, da sich der Arbeitgeber bisher in keinster Weise daran gehalten hat. Er hat auch nach 3 Monaten immer noch kein Arbeitszeugnis ausgedtellt und noch keinen Cent bezahlt.