Bei Jobcenter/AfA anmelden trotz angestellt?

4 Antworten

Wenn sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat, dann kann sie jederzeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen.

Sie würde dann ggf. aufstockende Leistungen bekommen.

Die Kostenübernahme für den Deutschkurs muß sie beantragen. Geht ggf. auch ohne ALG 2 - Bezug.

Ob das Jobcenter die Kostenübernahme für den Deutschkurs bewilligt, wird sich dann zeigen.

Nein, sie muss sich eigenständig um einen Deutschkurs bemühen und ihn bezahlen. Das Jobcenter übernimmt nicht einfach so Deutschkurse

Wenn sie einen ALG - 2 oder besser Hartz - lV Antrag beim Jobcenter stellt und da dann ein Anspruch bestehen würde, dann wäre auch der Kurs durchs Jobcenter zu finanzieren.

Wenn sie weniger als 9.408 € im Jahr bekommt, kann sie sich beim Jobcenter melden

Filip1212 
Fragesteller
 21.09.2021, 21:36

Und hat dann Anspruch auf kostenloses Deutschkurs?

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isomatte  21.09.2021, 22:07

Wie kommst Du denn auf diesen Betrag ?

Der hat doch nichts mit einem möglichen Anspruch auf Aufstockung vom Jobcenter zu tun.

Da kommt es auf die individuellen Umstände an, dass ist nicht an einem festen Betrag festzumachen.

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Midgarden  21.09.2021, 22:11
@isomatte

Natürlich, aber das ist derzeit die offizielle Bedarfsgrenze für Einzelpersonen, um Aufstockung zu bekommen

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Midgarden  22.09.2021, 21:20
@isomatte

Du solltest Dich eines anderen Tones bemühen - für Erwachsene beträgt das sächliche Existenzminimum 2021 im Jahr 9.744 Euro. Das sind 48 Euro mehr als im Jahr 2020 und wird jährlich durch den Bundesrat festgelegt. Wer also weniger als ca. 1.200 € brutto verdient, kann o.w. aufstocken.

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isomatte  22.09.2021, 21:39
@Midgarden

Wenn dir mein Ton nicht gefällt, dann tut es mir leid, dennoch bleibe ich bei meiner Aussage.

Ich gehe einmal davon aus, dass Du mit diesen 9408 Euro das jährliche Nettoeinkommen meinst !

Das runde ich sogar einmal großzügig auf 10 000 Euro Netto auf.

Teilt man diese durch 12 Monate, dann käme man auf etwa 830 Euro Netto im Durchschnitt, auch das kann ich nochmal auf 850 Euro Netto aufrunden.

Bei diesem Nettoeinkommen hat man auf jeden Fall mit Steuerklasse 1 ein Bruttoeinkommen von 1000 Euro.

Darauf steht einem nach Paragraf 11 b SGB - ll ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen von min. 280 Euro zu.

Diese werden theoretisch vom Netto abgezogen und würden dann max. 570 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen ergeben.

Ich habe einen Bedarf von derzeit 815,81 Euro pro Monat !

Bedeutet, mein Bedarf wäre um min.um die 245,81 Euro nicht gedeckt und die würden mir als Aufstockung zustehen.

Siehst Du nun das deine Aussage nicht korrekt ist, dass man nur einen Anspruch hat, wenn man weniger als deine 9408 Euro im Jahr hat.

Selbst wenn ich 1300 Euro Brutto hätte und um die 1000 Euro Netto bekommen würde, hätte ich nur ein anrechenbares Erwerbseinkommen von max. 700 Euro und hätte immer noch einen Anspruch auf eine Aufstockung von um die 115 Euro.

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Midgarden  22.09.2021, 21:47
@isomatte

Ich habe nirgends geschrieben, daß man nur bei diesem Einkommen Anspruch auf Aufstockung hat, sondern auf jeden Fall.

Und da die Mutter der Fragestellerin lediglich halbtags als Putzfrau arbeitet, liegt sie auf so oder so deutlich unter der Grenze

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isomatte  22.09.2021, 21:50
@Midgarden

Dann lese dir deine Antwort einmal genau durch !

Oder wie sollte ich oder ein anderer diese Aussage verstehen ?

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