Bei einer Deutschklausur erwischt worden!

17 Antworten

Es ist davon auszugehen, dass keiner eine wortwörtliche Lösung aus dem Internet "auswendig gelernt" haben kann, wenn diese recht lang ist. 

Der Lehrer kennt sicher deinen Schreibstil - er wird dann feststellen, dass dies eben eine "nicht selbstständig erbrachte Leistung" ist. Bedeutet: 0 Punkte!

Alle mit dem Internettext identischen Textstellen werden gestrichen. Der Rest wird als eigenständige Leistung gewertet...

Weiterhin kann wegen arglistiger Täuschung in besonders schwerem Fall ein Verfahren eingeleitet werden können. Das kann - bei schon anderen Verstößen - bis zum Ausschluss aus der Schule führen.

Besserwisser65  14.04.2015, 10:32

Was machst du, wenn er dir eine "Falle stellt": 

"Lieber Torkas, da Sie das ja auswendig gelernt haben, setzen Sie bitte die beiden folgenden Satzanfänge fort - es muss nicht ganz genau wörtlich sein..."

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Torkas007 
Fragesteller
 14.04.2015, 10:34
@Besserwisser65

gestern war mein letzter Schultag ich werde nur noch zum schreiben der Abitur Prüfungen zur schule gehen also hat er nicht mehr die chance zu so etwas 

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dann solltest du dich hinsetzen, den kompletten Wortlaut exakt auswendig lernen und ihm vorbeten können.. nur so kommst du um die "Bestrafung" herum.

wenn du soooo offensichtlich geschummelt hast, dass jedes wort mit dem vorliegenden text übereinstimmt, dann biste echt selbst schuld. natürlich kann der Lehrer dir das nachträglich ankreiden. vergleichbar mit abschreiben beim Nachbarn..geht auch im nachhinein.

wie du siehst, bleibt dir wohl nur noch: entweder auswendig lernen oder seine Entscheidung akzeptieren

lg :)

Wenn du die Lösung wortwörtlich aus dem Internet abgeschrieben hast, ist das Beweis genug für deinen Lehrer. Eine Mädchen aus meiner Klasse hatte mal einen Spickzettel ausversehen zusammen mit der Klausur abgegeben. Der Lehrer hatte nicht gesehen wie sie den benutzt hat. Während er die Klausuren korrigiert hat, ist ihm der Spickzettel aufgefallen. Und sie hat eine 6 bekommen.

Wenn du einen durchgehenden Text abgeschrieben hast bist du selber schuld. Sollten es nur einzelne Punkte aus dem Erwartungshorizont gewesen sein, die du selber ausformuliert hast, dann kann er dir nichts. Allerdings kann er verlangen das du die Sachen nochmal aufsagst, wenn du das ja alles so toll und in der selben Reihenfolge auswendig kannst. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Da man es nicht 100% nachweisen konnte, musste derjenige die Klausur nachschreiben.

Du könntest behaupten, dass du das thema gut verstehst und es dir einfach geht undso. Bewerten müsste er es aber wenn du 0 fehler hast, dann könnte es sein dass er dich noch eine 2 klausur schreiben lässt. An der kann er dann sehen ob du es wirklich kannst. Tipp: schreib in einer klausur 3 fehler absichtlich ab, damit es nicht auffällt :)