Täuschungsversuch bei einer Klausur?
Wir haben letzte Woche eine Englischklausur geschrieben. Für diese Klausur hatte ich in der Vorbereitung durch meine Nachhilfe Zugang zu den Lösungen. Ich habe also mit der Lösung gelernt.
In der Arbeit habe ich nicht gespickt oder Ähnliches. Handys wurden eingesammelt. Das heißt ich habe nur vor der Arbeit damit gelernt.
Kann diese Arbeit jetzt wegen Täuschungsversuch mit ungenügend bewertet werden?
3 Antworten
Da sollte eigentlich nichts passieren, du wusstest doch wahrscheinlich gar nicht, was in der Klausur abgefragt wird, du hast da einfach nur den richtigen Stoff gelernt und so auch die richtigen Lösungen gehabt. Du hast ja nicht absichtlich getäuscht.
Nur wäre es evtl. besser, wenn du das nicht weiter erzählst, evtl. könnte der Nachhilfslehrer dann ein Problem bekommen, wenn das Buch gar nicht für eine Nachhilfe "erlaubt" ist.
Bei uns war das in der 10. Klasse mal ähnlich. Unser Englischlehrer hatte so grob angegeben, was in der Klausur vorkommen könnte und ich habe zufällig auch nur genau das gelernt, was dann auch in der Klausur vorgekommen ist. Das war dann reine Glücksache, ich hätte ja auch etwas völlig falsches lernen können.
In Mathe war das auch so, da habe ich meiner Freundin immer Nachhilfe gegeben und dabei haben wir so ziemlich alle Aufgaben durchgerechnet, die man irgendwo finden konnte und da waren dann auch immer mal Aufgaben dabei, die dann auch in der Klausur vorgekommen sind.
Wenn du auf legalem Weg Zugang zu den Aufgaben hattest...wie durch den Erwerb der Lizenz durch dein Nachhilfe-Institut; dann nein...deine Lehrer sind selbst schuld wenn sie diese Übungen 1:1 für ihre Klausuren verwenden. Wenn du die Lösung irgendwo geklaut hattest war das was anderes
Wie konntest du denn schon Zugang zu den Lösungen haben? Auch ein Nachhilfelehrer kann die Aufgabenstellung nicht kennen.
Welcher Lehrer entnimmt eine Klausur 1 zu 1 aus einem Buch? Das ist selten dämlich.
In dem Fall sehe ich keinen Täuschungsvetsuch deinerseits.
Doch zu unserem Lehrbuch gibt es ein Buch nur für Personen mit Lehrerlaubniss. Das heißt „Vorschläge zur Leistungsmessung“.