Schulrecht- Täuschungsversuch- muss der Lehrer den Versuch beweisen?
Hallo, nun zu meiner Frage: vor einigen Wochen haben wir eine Deutschklausur geschrieben, wobei die Fragestellung wortwörtlich mit Lösung im Internet stand. Einige Schüler haben sich natürlich während der Klausur an dieser Lösung bedient, wurden aber nicht erwischt. Nun haben einige Schüler schon die Klausur zurückbekommen, diejenigen bei denen ein Täuschungsversuch vermutet wird jedoch nicht.... Die Lehrerin will eventuell nachschreiben lassen. Kann sie das überhaubt, weil eigentlich muss Sie es ja den Schülern beweisen, sie hat die ja nicht während des Schreibens erwischt? Gilt hier auch: Im Zweifel für den Angeklagten? Danke für eure Hilfe...
6 Antworten
Kommt drauf an, waren sie so dämlich die Antworten wortwörtlich oder sehr ähnlich zu übernehmen, reicht das auch als Beweis und ja dann darf sie nachschreiben lassen und das ist ne freundliche Lösung, sie könnte auch ne 6 geben und fertig
Also wir kannten mal in Latein alle die Übersetzung, weil sie die Arbeit vorher mal auf ihrem Tisch hatte. Nachgeschrieben wurde damals nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass das grundsätzlich möglich wäre.
Hallo.
Wenn mehrere Leute das gleiche schreiben ist etwas faul.
Das weis jeder.
Als Beispiel
Ich hatte als Taxifahrer einen Unfall. 5 Leute hatten das gesehen.
Die 5 haben sich als Zeugen gemeldet und eine schriftliche Stellungnahme/
Aussage gemacht.
Nachdem mein Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hatte, sagte er
sofort zu mir " Das wird kein Verfahren geben".
Alle 5 hatten gleiche Aussagen gemacht mit Deutsch und Grammatikfehler.
Eine Aussage war sogar von einem anderen geschrieben.
Also die Wahrheit auf den Tisch. Meines Wissens ist auswendig lernen
nicht verboten, ob es allerdings für eine Klausur zugelassen ist ???.
Mit Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Hallo.
Wenn du Summe x 5-8x gleich bekommst, ist das nicht schon ein Beweisindiz. für eine Täuschung.
In Niedersachsen hat vor 10 Jahre eine reihe von Jahren die Lösungen für die Staatsexamen verkauft.
Das wurde durch einen Umstand bekannt.
Einige Tage kam es durch die Medien und dann Ruhe, der der Prüfer in Pension gegangen und die anderen sitzen alle noch auf ihren Plätzen,
Ich vermute mal , weil sie verbeamtet waren wollte man auch in der Justiz kein Wirbel. Es wurde Todgeschwiegen.
Mit Gruß
Bley 1914
Wenn der Verdacht besteht, dass betrogen wurde, kann die Lehrkraft die Klausur wiederholen lassen. Dafür ist kein Beweis erforderlich. Argumentation: Wenn nicht betrogen wurde, brauchen die Schüler ja keine Angst zu haben, dass sie dieses Mal schlechter abschneiden könnten.
Gute Vorbereitung ist nicht dasselbe wie Diebstahl fremden geistigen Eigentums ohne Quellenangabe. Schüler verwechseln das gern.
andererseits könnten die Schüler aber ja auch sagen wieso sollten sie dafür bestraft werden, dass sie sich so gut vorbereitet haben und nochmal nachschreiben müssen?