beglaubigte kopie von meinem personalausweis

3 Antworten

Es ist per Gesetz verboten den neuen Personalausweis (nPA) zu kopieren! Es gibt kaum Ausnahmen - Banken oder Telekommunikationsunternehmen dürfen dies jedoch. Insofern kann ich mir keinen Grund vorstellen, wer von Dir für was eine beglaubigte Kopie einfordert (einfordern darf)!?

“§ 14 des PAUSWG stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. […] Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung (“scannen”) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.” Viel Wissenswertes zum neuen Personalausweis findest Du auch unter: http://der-neue-personalausweis.de/.

Genauso darf der neue Personalausweis auch nicht als Pfand verlangt werden: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.“ Ausgenommen sind davon lediglich zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden. Siehe ebenfalls: PAUSWG.

Wozu soll diese dienen? Kontoeröffnung ohne bei der Bank persönlich vorbei zu gehen?

Es ist nämlich generell nur in einigen wenigen Ausnahmen erlaubt den Ausweis zu kopieren, bzw Kopien von ihm weiter zu geben.

Ausnahmen sind zB. Banken bei Kontoeröffnung, oder eine eigene Sicherheitskopie, um im Verlustfall das beantragen eines neuen Ausweises zu vereinfachen.

Ist verschieden. Bei uns im Amt kostet einen Beglaubigung 3,00 €. Ansonsten schließe ich mich den Worten von Havege an! Die Kopie keinesfalls wahllos weitergeben, denn damit kann auch Schindluder getrieben werden.