Was ist eine Abschrift?


21.02.2020, 23:40

Da es um eine Zeugniss in Fremdsprache handelt, das habe ich davon eine beglaubigte Übersetzung machen lassen. Kann ich jetzt von beglaubigte Übersetzung eine beglaubigte Kopie beilegen oder muss die Übersetzung im Original sein?

12 Antworten

Wie es da steht, es muss eine beglaubigte Ausgabe sein. Egal ob du sie kopiert oder nur abgeschrieben hast - ohne offiziellen Stempel bringt es nichts.

§ 39 BeurkG definiert den Begriff "Abschrift" im doppelten Sinn:

„Bei der Beglaubigung von Abschriften [hier ist der Begriff wörtlich zu nehmen], Abdrucken, Ablichtungen und dergleichen (Abschriften) [hier wird der Begriff "(Abschrift)" auf alle anderen Vervielfältigungen eines Hauptdokumentes angewendet].....“

Der Begriff der Abschrift wird also sowohl für eine echte z. B. handschriftliche Abschrift verwendet als auch für jede andere Vervielfältigung einer Hauptschrift - auf die Art der Vervielfältigung kommt es seit 1969 nicht mehr an.

Man unterscheidet im Rechtsverkehr die einfache (unbeglaubigte), die beglaubigte Abschrift und die beglaubigte elektronische Abschrift. Zweck der beglaubigten Abschrift ist es, dass in ihr der Notar die inhaltliche Übereinstimmung einer bestimmten Abschrift mit einer bestimmten Hauptschrift bestätigt (das kann wiederum auch eine beglaubigte Abschrift/Kopie einer Hauptschrift sein).

Die optische Übereinstimmung wird nicht verlangt. Die Beweiskraft einer beglaubigten Abschrift ist höher als die einer unbeglaubigten einfachen Abschrift.

Die höchste Steigerung der Beweiskraft ist dann die notarielle Beurkundung.

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In diesem Fall bezieht sich die Formulierung "beglaubigte Kopie oder Abschrift" auf beide Varianten, die beurkundet werden müssen. "Kopie oder Abschrift" ist eine Disjunktion - das Adjektiv (beglaubigte) bezieht sich auf alle Bestandteile der Disjunktion - das ergibt sich indirekt, denn eine "normale" Abschrift [wörtlich genommen] reicht im Rechtsverkehr nicht als Urkunde aus - das hätte man auch klarer formulieren können.

  • Du mußt die Kopie beglaubigen lassen.

Welchen Teil an dem verlangten "beglaubigte Kopie" verstehst du nicht?

Du bist sicher, dass du so einen Abschluss überhaupt hast wenn du die Aufforderung nicht verstehst?

Zur Gemeinde oder Stadt gehen, beglaubigte Kopie machen lassen und gut!

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du ein Dokument vorlegen musst, wie ein Zeugnis, dann legst du das niemals im Originalen vor. Das Original kann schnell verloren gehen. Fertige bitte eine Kopie von dem Zeugnis an und lasse sie beglaubigen. Diese Kopie kannst du dann vorlegen.

Die Kopie muß begöaubigt sein, da sich digitale Kopien kinderleicht fälschen lassen.

Abschriften waren vor der Erfindung von Kopierern das Normale - da wird Wort für Wort das Original abgeschrieben und auch eine Abschrift muß beglaubigt werden.