Beglaubigte Kopien meines Zeugnisses, wo?

5 Antworten

Die Berechtigung Kopien zu beglaubigen haben nur:

Gerichte, Notare und Körperschaften des öffentlichen Rechts (zb. siegelführende Ämter, Konsulate/Botschaften, öffentliche Schulen und öffentliche Sparkassen, keine Banken).

Da gelten einheitliche Gebührensätze.

Außerdem kann der/die Ur- Aussteller selbst Kopien signieren, das ist meist die kostengünstigste Möglichkeit.

In der Schule selber kann man dir eine Beglaubigung anfertigen, alternativ auch im Rathaus.

Du kannst dir selbst Kopien in jeder beliebigen Menge anfertigen.

Anschließend gehst du mit dem Original damit zu deiner Schule. Die kann kostenlos alle beglaubigen (Beglaubigungsstempel, Dienstsiegel, Unterschrift der Schulleitung).

verreisterNutzer  15.05.2020, 11:47

Es beglaubigt heute niemand mehr eine "nicht selbst" erstellte Kopie, der Aufwand wäre vollkommen unangemessen. Es müsste jeder Punkt und Kommata verglichen werden.

Darüber hinaus sind Privatschulen nicht siegelführend und dürfen daher überhaupt nicht beglaubigen. Lediglich als Aussteller der Urschrift können weitere Urschriften in beliebiger Anzahl vom selben Aussteller erstellt werden. Ob das kostenlos gemacht wird liegt im Ermessen des Ausstellers.

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Nadelwald75  15.05.2020, 14:02
@verreisterNutzer

Ob da Änderungen gegenüber früher eingetreten sind, weiß ich nicht. Früher war jede Schule eine siegelführende Stelle (da sie ja sonst auch keine Zeugnisse ausstellen konnte!), und der Vergleich der eigenen Kopie mit dem Originalzeugnis war problemlos, wenn die Schule, die es selbst ausgestellt hatte, verglich.

Von Privatschule war hier übrigens in der Fragestellung nicht die Rede.

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verreisterNutzer  15.05.2020, 14:49
@Nadelwald75

Früher war jede Schule eine siegelführende Stelle

oh.... das ist aber schon sehr lange her, habe grad mal eine Privatschule gegoogelt die mir spontan einfiel und die gibt es schon seit 1966 http://middendorf.eilinghoff.de/kennen-4.html
und die ist garantiert nicht siegelführend, siehe dazu auch: wikipedia

(da sie ja sonst auch keine Zeugnisse ausstellen konnte!)

Ich bin Arbeitgeber, bilde aus und stelle selbstverständlich auch Zeugnisse aus, so wie jede Privatperson hier und da immer mal ein Zeugnis ablegt.
Hier die Begriffserklärung: Zeugnis

Von Privatschule war hier übrigens in der Fragestellung nicht die Rede.

Stimmt es war von "Schule" die Rede, das kann sowohl allgemeinbildende Privatschule, wie öffentliche Schule, Internat, Tauchschule, Fahrschule usw. sein.

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Unwissendaer  15.05.2020, 15:16
@Nadelwald75

Waldorfschule is privat und gibt schon 140 Jahr in deutschland, macht mein schwester grade. Muss schon langer al 140 Jahr sein, das du mit früher meins. Waldorf kann nicht glaubigen, hat mein schwester versuch, kann nur waldorf urkunden da machen lassen, andere darf nicht da machen. Muss dann zum Rathaus gegangen.

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Nadelwald75  15.05.2020, 16:34
@Unwissendaer

Kann schon sein. Aber der Fragesteller hat nichts von einer Privatschule geschrieben.

In Kurzfassung: Ein Abiturient an einer öffentlichen Schule kann dort seine Zeugniskopie kostenlos beglaubigen lassen.

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Nadelwald75  15.05.2020, 16:35
@verreisterNutzer

Kommt nicht ganz hin: In der Fragestellung war von Abitur die Rede. Das liefert keine Tauchschule.

Und öffentliche Schulen waren schon immer siegelführende Stellen - auch heute noch. Sie können aus ihrem Bereich beglaubigen.

In Kurzfassung: Ein Abiturient an einer öffentlichen Schule kann dort seine Zeugniskopie kostenlos beglaubigen lassen.

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verreisterNutzer  15.05.2020, 18:12
@Nadelwald75

Nochmal ganz langsam für Dich zum mitschreiben :

  1. Als Privatperson kann ich Zeugnis darüber ablegen, dass der Postbote heute zwischen 11:00 und 12:00 bei mir war, dieses Zeugnis darf ich so oft ausdrucken und unterschreiben wie ich will, jedes einzelne hat die gleiche Gewichtigkeit da alles Originale sind. Beglaubigen dürfte ich trotzdem keines davon, weil ich dazu keine Erlaubnis vom Gesetzgeber erhalten habe. Gleiches gilt für mich als Arbeitgeber und gleiches gilt für jede private Schule (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, sofern sich der Gesetzgeber dazu veranlasst sieht)
  2. Öffentliche Schulen sind in aller Regel auch siegelführende Stellen, die von Ihnen ausgestellte Zeugnisse und fremde Zeugnisse beglaubigen dürfen.
  3. Ob die öffentliche Schule kostenlos beglaubigt oder kostenlos Zweitschriften erstellt liegt im Ermessen der Schule selbst. Eine amtlich beglaubigte Kopie hat keinen Mindestpreis sondern nur eine amtliche Höchstgebühr, dabei ist es egal ob ein Gericht, Notar, öffentliche Schule, öffentliche Sparkasse oder ein Bürgermeister beglaubigt.

Ende der Durchsage Herr Community Experte für Schulen.... Weiß der Teufel womit Du diese Auszeichnung verdient hast.... Mit Rechtswissen jedenfalls nicht. Solltest besser mal überlegen sie zurück zu geben.

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verreisterNutzer  15.05.2020, 18:20
@Nadelwald75

Fakt ist, wir wissen nicht ob der Fragesteller seinen Realschulabschluss an einem öffentlichen oder privaten Institut erlangt hat. Fakt ist ebenso, dass die Schule ihm beliebig viele Zweitschriften seines Zeugnis ausstellen darf. Alles andere können wir nur mutmaßen.

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Nadelwald75  15.05.2020, 18:57
@verreisterNutzer

Dann ebenso:

Nochmal ganz langsam für Dich zum mitschreiben :

Der Fragesteller hat wissen wollen, wo er Kopien seines Abiturzeugnisses beglaubigen lassen kann. Von einer Privatschule war keine Rede, ebenso nicht von einer Zweitschrift.

Dann schreibst du:

Öffentliche Schulen sind in aller Regel auch siegelführende Stellen, die von Ihnen ausgestellte Zeugnisse und fremde Zeugnisse beglaubigen dürfen.

Nicht mehr und nicht weniger habe ich auch geschrieben. Notwendig ist dazu die Vorlage des Originalzeugnisses.

Korrektur dazu: Es betrifft nur die Zeugnisse, die an der Schule selbst ausgestellt worden sind, nicht fremde.

Woher ich meine Kenntnisse habe? - Aus meiner Tätigkeit als Schulleiter an einer öffentlichen Schule. Die Beglaubigung von Zeugnissen, die an meiner Schule ausgestellt waren, war jederzeit kostenlos.

Hier noch ein Link zur Info.

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/229/show

Zitat hieraus:

Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Schriftstücken sowie deren Beglaubigung sind gebührenfrei, sofern die Beglaubigung durch diejenige Schule erfolgt, die das Zeugnis oder sonstige Schriftstück ausgestellt hat.

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Nadelwald75  15.05.2020, 19:04
@verreisterNutzer

Zweitschriften sind etwas anderes als Kopien. Die Erstellung von Zweitschriften kann je nach Schulform zeitaufwendig (bis zu drei Wochen) und teuer (7.-€ + 7.-€ Zusendung) sein, bei Archivsuche noch mehr..

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Nimm dein Zeugnis, geh zum Amt und lass sie dort kopieren/beglaubigen.

Kann auch sein, dass die dort nicht kopieren und nur beglaubigen, dann solltest du Kopien sowie Orginale mithinnehmen.

verreisterNutzer  15.05.2020, 11:51
Kann auch sein, dass die dort nicht kopieren und nur beglaubigen

Das glaubst du doch selbst nicht.. oder?

Niemand und erst recht keine Behörde wird sich die Zeit nehmen, jeden Punkt und jedes Komma zu vergleichen, sondern stattdessen in Sekunden eigene Kopien erstellen und diese dann beglaubigen.

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RobertMeyer87  15.05.2020, 12:00
@verreisterNutzer

Ich habe für meine Bewerbung vor mehreren Jahren direkt Kopien eingereicht und diese beglaubigen lassen. Meine Originale haben die nie im Kopierer gehabt.

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verreisterNutzer  15.05.2020, 12:23
@RobertMeyer87

Kurz nach dem Krieg wurden Kopien von Hand/auf der Schreibmaschiene erstellt, da war das mitbringen der Kopie noch sinnvoll. Seit ca. 40 JAhren haben Kopierer Einzug in die entsprechenden Büros gehalten, mag sein, dass noch nicht jedes Amt sofort einen hatte und deshalb noch auf mitgebrachte Kopien zurückgegriffen hat. Heute steht ein kopierfähiger Drucker oder Kopierer in beinahe jedem Privathaushalt und geschätzt; garantiert mindestens fünf Stück in jeder Behörde/Schule, da wird schon lange niemand mehr die mitgebrachte Kopie beglaubigen. Zu groß ist die Gefahr einem Manipulationsschwindel zu erliegen und beglaubigen was nicht Buchstabe für Buchstabe und Komma für Komma verglichen wurde.... man beachte nur mal ansatzweise den Zeitaufwand. Da ist es doch rechtssicherer "mal eben schnell" selbst eine Kopie zu erstellen und diese ohne jede Manipulationsgefahr zu beglaubigen.... "Fehler ausgeschlossen"

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