Beerdigung mit offenen Sarg?

9 Antworten

Hallo,

Du hast recht - das sollte jede/r für sich entscheiden - können - denn dies ist nicht mehr gegeben, wenn der Sarg auf Grund der Wünsche der Auftraggeber eben offen wäre - dann müßten alle anderen es so hinnehmen, ob sie es für sich so entschieden hätten, oder nicht....

Wie es in NRW gestzlich geregelt ist, hast Du hier schon gelesen.

Ich denke, der/dem Versterbenden zu Lebzeiten, also in den letzten Wochen, Tagen, Stunden - von mir aus Minuten - zur Seite zu stehen, sie/ihn nochmals zu besuchen - egal, ob im Koma oder klar bei Verstand - DAS sollte der Abschied sein.... davon haben nämlich beide etwas.

Außerdem gebe ich zu bedenken, daß sich (mal ganz abgesehen von Unfällen o.ä.) jede/r Verstorbene je nach Todesursache, Krankheitsverlauf, vorher eingenommenen Medis etc. im Tode unterschiedlich schnell verändert - und dieses letzte Bild (also das im offenen Sarg) ist es, was man anschließend IMMER vor Augen hat, wenn man an sie/ihn denkt .... und das ist häufig nicht erstrebenswert....

Also - wieder einmal keine entweder-oder-Sache, sondern differenziert zu beachten und genau zu überlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In NRW ist das klar durch das Bestattungsgesetz geregelt. Soll der Sarg zur Trauerfeier geöffnet werden, so muss dies beantragt und genehmigt werden.

Die Öffnung des Sarges bei der Trauerfeier oder beim Begräbnis bedarf der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. (§11 Abs. 3 BestG NRW)

Das Friedhofsamt wird in Abstimmung mit der unteren Gesundheitsbehörde (evtl. Infektionsgefahr) entscheiden. Anders sieht es in geschlossenen Gesellschaften im Bestattungshaus aus. Hier ist die Abschiednahme am offenen Sarg auch ohne Antrag möglich. Und dazu rate ich auch stets den Angehörigen. Denn wenn man den Sarg bei der Trauerfeier öffnet, zwingt man diese Situation jedem Gast auf. Und die Entscheidung, wie man einen lieben Menschen in Erinnerung behalten möchte, sollte schon jeder selbst treffen dürfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Das ist die letzte Möglichkeit sich zu verabschieden

Es ist aber nicht die einzige!

Verabschieden kann man sich von einer Person, die darauf antwortet.

Da Tote nicht antworten und die Verabschiedung auch gar nicht mitbekommen, redet man sowieso nur zu sich selbst. Also kann das auch vor einem Foto, Sarg, Grabstein oder einer Urne stattfinden.

Vorab, ich weiß nicht wie die Regelungen inzwischen aussehen. Vor 40 Jahren wurde zumindest in Hessen auf den Dörfern noch mit offenem Deckel aufgebahrt.

Damals als ich so 8 war, starb mein Urgroßvater altersbedingt und wurde so in der Dorfkirche aufgebahrt. Es war schrecklich für mich. Der Tote da im Sarg sah gar nicht aus wie mein Urgroßvater. Er hatte eingefallene Wangen, gebleckte Zähne und sah böse aus. Zu Lebzeiten war das völlig anders, rote Pausbacken, immer ein verschmitztes Lächeln auf den Lippen und war einfach ein Uropa zum Knuddeln. Ich lief glaube ich, schreiend aus der Kirche.

Bis heute finde ich, dass man den Toten nicht zeigen muss. Ein schönes großes Foto, das zeigt wie er zu Lebzeiten war oben auf dem geschlossenen Sarg. Das halte ich für eine gute Lösung.

Nur meine Meinung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kommt auf den Wunsch der Hinterbliebenen an und wozu auch der Bestatter je nach Todesarten zu rät, nur weil der Sarg geschlossen ist heißt es nicht das einem die Person unwichtig gewesen ist, zudem gibt es auch Dinge die andere ziemlich verstören können (Wasserleiche, kinderleiche etc.)