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Darf ich den Sarg kurz vor der Beerdigung noch öffnen?

gefragt von Liebe737Liebe737 am 10.08.2009 um 23:53 Uhr

ich muss ihm unbedingt die fotos mit reinlegen damit er weis das wir bei ihm sind :( die beerdigung ist donnerstag..steht der sarg dann morgen noch offen oder darf ich ihn vll nochmal öffnen um mich zu verabschieden?


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anonym
beantwortet von marsol28 am 10. August 2009 23:56
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Sprich mit seiner Familie, wenn du kein Angehöriger bist. Ich finde die Idee total rührend und das Bestattungsinstitut wird euch sicher die Möglichkeit dazu geben, wenn die Familie einverstanden ist!

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 10. August 2009 23:59

es war mein opa :(

Kommentar von marsol28 am 11. August 2009 00:18

Das tut mir sehr leid. Es tut so weh wenn so wichtige Menschen sterben. Aber glaube mir, Gott hält ihn sicher in seiner Hand! Es gibt sicher keinen schöneren Ort, an dem er jetzt sein könnte, das hat mir ein Priester vor der Beerdigung meiner Oma gesagt. Er hat recht. Gib ihm eure Bilder mit auf dem Weg, er hat euch ganz sicher feste in seinem Herzen!


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Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 10. August 2009 23:55
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Mein Sohn hat auch noch bei seinem Opa ein Bild mit rein legen lassen. Selbst durfte er das leider nicht machen. Frage im Beerdigungsinstitut nach. Einige bahren den Leichnahm ja auch noch bis zur Beerdigung auf, dann kannst du sicherlich noch was bei legen. Viel Glück und mein tiefes Mitgefühl.

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 10. August 2009 23:59

danke ...du scheinst mich zu verstehen...:(


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 10. August 2009 23:55
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Wenn er nicht von vornherein geschlossen wurde ist er auf..geschlossenes darf nicht mehr geöffnet werden dann wirf sie mir in die Erde


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 10. August 2009 23:58
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Das kann man den Verantwortlichen übergeben , die werden es schon machen. Taschenlampe für die Fotos nicht vergessen.

Kommentar von Bdce6dfc91f5d13259a6e1b12090ad2dsmallkochstuebchen am 11. August 2009 00:02

finde Deinen Humor nicht schwarz, sondern dreckig.

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 11. August 2009 00:05

@Kochstübchen...DDH!!!seh ich auch so!

Kommentar von Simple_avatar4smallSimmin am 11. August 2009 00:05

Da gebe ich Dir recht!!!

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 11. August 2009 00:15

Das sind die "Schein"heiligen Ansichten, die brauchen auch keine Lampe. Was ist an der Lampe anders als an die Fotos? Informiert Euch doch mal an historische Grabmähler, von schmutzig war dort noch nie die Rede. Die wurde für Millionen von Kosten untersucht.


masternikita
beantwortet von masternikita am 10. August 2009 23:58
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also ich kenne es so das der sarg noch am tag der beerdigung offen stehen wird, für denn abschied


Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 11. August 2009 00:01

ich hoffe es sehr...


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 10. August 2009 23:55
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Gehe zu dem verandwortlichen beerdiegungs institut.


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 11. August 2009 00:01
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kommt darauf an wie es abgesprochen wurde. Bei manchen Leichen bleibt der Sarg grundsätzlich geschlossen.


Ophelia
beantwortet von Ophelia am 11. August 2009 07:58
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grundsätzlich darf auch ein bereits geschlossener Sarg bis kurz vor der Beerdigung noch geöffnet werden, in Absprache mit den Angehörigen (falls Du nicht selber zur Familie gehörst)

Eine Freundin von mir konnte damals zur Beerdigung eines Familienangehörigen erst kurz vor Beginn der Trauerfeier anreisen. Sie wollte den Verstorbenen trotzdem nocheinmal sehen. Die Bitte wurde Ihr problemlos gewährt, der bereits in der Kapelle aufgestellte Sarg wurde keine halbe Stunde vor Beginn der Zeremonie geöffnet, so daß sich meine Freundin in Ruhe verabschieden konnte.

Kommentar von 606026741684d88a7c89bffd32ba3e00smallLiebe737 am 11. August 2009 13:13

wurde Keine halbe stunde oder eine halbe std? das wäre ja toll danke denn es war mein opa und ich konnte ihn nicht mehr besuchen wie ich es ihm versprach :(


Unschwarz
beantwortet von Unschwarz am 17. August 2009 12:28
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Gerade wenn man zum Kreis der engsten Angehörigen gehört, ist das Öffnen des Sarges geradezu ein Recht. Nur wenn sanitätspolizeiliche Anordnungen (z. B. wegen Infektionsgefahr) dies verbieten, muss der Sarg geschlossen bleiben.
Eine Grabbeigabe finde ich einen schönen Gedanken und hoffe, dass es Dir ermöglicht worden ist. Mit meinen besten Wünschen für Dich und Deine Familie!


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