Beeinträchtigung für den Führerschein?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du eine Führerschein ohne Eintrag hast dann ist das gut. Solltest du dann irgendwann mal in eine Kontrolle kommen ohne eine Brille zu benutzen wird dich niemand danach fragen. Mit Eintrag ohne Brille ist es eine Ordnungswiedrigkeit. Auch kann einem unter Umständen das Weiterfahren untersagt werden bis man eine Brille aufsetzt.

Das sich die Sehkraft mit fortschreitenden Alter oder durch Krankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes, usw auch verändert ist normal. Aber solange es nicht gefordert wird braucht man das auch nicht eintragen zu lassen. Wenn du aber bereits bei der Prüfung(Sehtest ist ja vorher nötig) eine Sehhilfe brauchst, dann wird diese auch in der Fahrerlaubnis eingetragen.

Es gibt aber meines Wissens kein Gesetz was einem zu einem nachträglichen Eintrag zwingt.

Wenn Du beim Sehtest nicht die Vorgabe einer Brille bekommen hast, ist alles gut, auch wenn Du später vielleicht mal eine Brille brauchen solltest.

Ich habe den Führerschein gemacht und keine Brille gebraucht, also auch den entsprechenden Sehtest gemacht. Irgendwann brauchte ich aber doch mal eine Brille. Das hat niemand interessiert. Die Nutzung der Brille lag in meiner Verantwortung. Dann wurden meine Augen operiert und ich brauche keine Brille mehr. Das hat auch niemand interessiert.

NEIN, Du musst nicht noch mal eine Prüfung mit Brille machen. Setze sie einfach auf. Fertig. Schließlich willst Du ja gut sehen beim Autofahren.

Wenn Du eine Brille brauchst, sie nicht aufsetzt und baust einen Unfall und die gegnerische Versicherung bekommt Wind davon, dann könntest Du eine Mitschuld angelastet bekommen. Aber das ist nur hypothetisch gedacht.


Areez603 
Fragesteller
 14.06.2023, 09:02

Und was ist wenn das Verkehrsamt mitbekommt das ich eine Sehschwäche hab?

0
Lachlan  15.06.2023, 10:01
@Areez603

Wenn Du diese Sehschwäche bei der Führerscheinprüfung noch nicht hattest, hast Du kein Problem. Es gilt da immer der Sehtest zur Zeit der Prüfung.

Wenn das Verkehramt, aus welchem Grund auch immer, merkt, dass Du eine Sehschwäche hast, wird dann in Deinem Führerschein eingetragen, dass Du eine Sehhilfe brauchst. Es wird also der Sehtest wiederholt, damit diese Veränderung belegt ist, mehr nicht. Eine erneute Führerscheinprüfung musst Du deshalb nicht machen.

1
Lachlan  15.06.2023, 10:56
@Lachlan

Es kann auch sein, dass Du noch nicht mal einen erneuten Sehtest machen musst. Das kann je nach Amt oder Landesregelung verschieden sein. Dann wird lediglich eingetragen, dass Du eine Sehhilfe brauchst.

1

Sofern dir der Führerschein nicht wegen irgend einem Vergehen abgenommen wird und du den sogenannten Idiotentest nicht machen musst, interessiert sich wirklich kein Amt oder Behörde dafür, ob du in 1 oder 15 Jahren eine Brille trägst. In Deutschland darf man auch halb blind am Straßenverkehr teilnehmen, vorausgesetzt, man hat einmal den Führerschien erhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein der Führerschein bleibt gültig.

Und aus fahrer bist du dafür Verantwortlich dass du sicher im Strassenverkehr teilnehmen kannst und das gilt auch für gesundheiliche Defizite

Nein, du bekommst höchstens eine Eintragung, dass du beim Fahren eine Brille verwenden musst.


Areez603 
Fragesteller
 14.06.2023, 08:33

Perfekt geantwortet, Danke!

0
Lachlan  14.06.2023, 08:52

Aber nur, wenn der Sehtest das verlangt. Und der hat es nicht verlangt.

Was später passiert, Brille oder auch nicht, muss der Fahrer/die Fahrerin selber verantworten.

0
Mariiaaca  14.06.2023, 13:01
@Lachlan

Grundsätzlich ja. Als einer Freundin der Führerschein geklaut wurde und sie dann mit Brille auf der Nase Anzeige erstattet hat, musste sie dann einen neuen Sehtest machen und hat eine Eintragung bekommen ;)

Wenn's also blöd läuft, kann das durchaus auch nachträglich passieren.

0
Lachlan  15.06.2023, 10:08
@Mariiaaca

Das ist dann aber eine Sondersituation und nicht die gängige Praxis. Wer mit der Brille auf der Nase demonstriert, dass er/sie eine Sehhilfe braucht, braucht sich dann nicht zu wundern, wenn das sogar dem zuständigen Sachbearbeiter:in auffällt.

Aber es ist nur eine Eintragung im Führerschein nötig, keine erneute Fahrprüfung. Und davor scheint die FS Angst zu haben.

Ich hatte mal die Situation, dass ich einen Internationalen Führerschein brauchte und ich hatte meine neue Brille auf. Die Sachbarbeiterin meinte dann, dass das eigentlich eingetragen werden müsse. Ich konnte sie davon überzeugen, dass es sich in erster Linie um eine Lesehilfe handelte. Thema erledigt.

0
Mariiaaca  15.06.2023, 17:20
@Lachlan

Daher ja auch meine Antwort "Nein, du bekommst höchstens eine Eintragung" ;)

0