Brille & Führerschein?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein 73%
Ja 27%

2 Antworten

Nein

Nein,

das Tragen einer Brille heißt nicht, dass man ohne Brille nicht Autofahren kann.

Ich habe vor 5 Jahren meine Klasse 2 verlängert (dann in Klasse CE), da ist der Anspruch an den Sehtest noch höher, als bei Klasse B.

Obwohl ich damals Brillenträger war, hat die Sehkraft auch ohne Brille gereicht, bei der Beantragung der Verlängerung hatte ich auch die Brille auf, das war kein Problem, es gilt, was der Arzt bzw bei Dir der Sehtest bescheinigt.

Nein
Ich möchte die Brille nicht nachtragen lassen. Kann das Tragen der Brille während der Prüfung zum Problem werden?

Es zählt das, was zum Zeitpunkt vorlag als du deinen Führerschein beantrag hast. Wenn dir der Sehtest eine ausreichende Sehschärfe bescheingt hat, gibt es keinen Eintrag im Führerschein. Es besteht auch keine Verpflichtung etwas nachtragen zu lassen, was sich im Lauf dr Zeit vielleicht geändert hat. Trotzdem bist du verantwortlich, beim Fahren eine ausreichende Sehschärfe zu haben, die laut Gesetz bei min. 0,7 zu liegen hat. Das kann auch trotz leichter Fehlsichtigkeit der Fall sein. Wenn du diese 0,7 ohne Korrektur erreichst, darfst du selbstverständlich ohne Brille fahren, liegt das Ergebnis darunter, eben mit Brille, auch wenn kein Vermerk dazu im Führerschein steht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Augenoptikerin