Beatmungsbeutel als Erste Hilfe Maßnahme?

3 Antworten

Die Frage ist nicht nur, ob man es darf, sondern in allererster Linie auch, ob der Patient dadurch einen medizinischen Nutzen erfährt, er davon profitiert.

Ich nehme an, dass es sich bei deiner absolvierten Ausbildung um eine sanitätsdienstliche Ausbildung handelt, oder doch Rettungshelfer, Rettungssanitäter oder sogar Notfallsanitäter?!. Dann solltest du allerdings in der Lage dazu sein, dir deine rechtlichen Fragen eigenständig zu beantworten, dass ist dann nämlich auch Bestandteil in der Ausbildung gewesen.

Falls es dir um's Heilpraktikergesetz (HeilprG) geht, dass die Ausübung der Heilkunde approbierten Ärzten vorbehält, da kann dir privat eigentlich niemand etwas anhaben, da das HeilprG ein "Gesetz über die Berufs- und gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde" ist und somit im privaten Umfeld überhaupt gar keine Anwendbarkeit findet, im Sanitätsdienst oder im Rettungsdienst allerdings schon!. Du musst generell aber beherrschen was du anwendest und der Patient muss seine Einwilligung erteilen, andernfalls ist es eine strafbare Körperverletzung nach §223 StGB, unabhängig von deiner fachlichen Qualifizierung.

Ich finde, außer bei einer Reanimation, sollte man mit einer sanitätsdienstlichen Ausbildung die Finger von einem Beatmungsbeutel lassen und bei einer Reanimation, macht er als einzelner Helfer der im Umgang damit geschult worden ist auch keinen Sinn, da es Quatsch ist, andauernd die Position von der Seite des Patienten an dessen Kopf und umgekehrt zu wechseln. Besser bedient ist man mit einer Beatmungsmaske, hier muss man keine Positionen wechseln, hat aber einen besseren Eigenschutz als ohne Beatmungshilfe. Zum Blutzucker messen: inwiefern profitiert der Patient davon, wenn du einen Blutzuckerwert gemessen hast?!, gar nicht, denn du kannst einen entgleisten Blutzuckerwert ja nicht therapeutisch angehen und der ankommende Rettungsdienst, wird wahrscheinlich sowieso nochmal messen, bevor er zum Beispiel dem Patienten intravenös Glucose appliziert. Fazit, eine BZ- Messung deinerseits, bringt dem Patienten gar keinen Behandlungsvorteil. Gleiches gilt im übrigen für den Blutdruck und für die SpO2, hast du Medikamente, hast du Sauerstoff und hast du die notwendige Kompetenz hierfür?!.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Soweit ich weiß darfst Du alles machen außer die Dinge, für die Du ein Arzt sein mußt (Medikamente geben) und die Dinge bei denen dir der Patient widerspricht und nicht will. Aber ist das nicht Teil deiner Ausbildung, sowas zu wissen?


cxhxixaxrxa 
Fragesteller
 13.06.2021, 21:33

Doch, doch im Rettungsdienst darf ich das alles anwenden aber meine Frage gilt für den Privatgebrauch

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matmatmat  13.06.2021, 22:17
@cxhxixaxrxa

Nein, auch im Rettungsdienst darfst Du keine Medikamente geben - es sei denn ein Arzt gibt dir den Auftrag und wenn der Patient explizit der Behandlung widerspricht kommst Du in Teufels Küche wenn Du doch das tust was er nicht will.

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cxhxixaxrxa 
Fragesteller
 13.06.2021, 23:10
@matmatmat

Das ist schon klar, ich meinte den Beatmungsbeutel bedienen und Blutzucker messen.

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Rollerfreake  15.06.2021, 15:21
@matmatmat

Dass ist nicht ganz korrekt, es kommt auf die Qualifikation und auf die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der hilfeleistenden Person an. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben zum Beispiel generell eine begrenzte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde in §2a Notfallsanitätergesetz (NotSanG). Andere rettungsdienstliche Qualifikationen, können sich auf den "rechtfertigenden Notstand" nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) berufen.

Klar muss der Patient seine Einwilligung in die Maßnahme erteilen und der Durchführende muss die Maßnahme(n) beherrschen, andernfalls ist es KV, dass ist aber unabhängig von der objektiv fachlichen Qualifikation so der Fall. Ich nehme an, der Fragesteller meint eine sanitätsdienstliche Ausbildung, damit, darf man auch auf Delegation nicht's applizieren, da man es schlichtweg nicht erlernt hat.

Mfg

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Blutzuckermessen ist Körperverletzung Intubieren arfst du auch nicht.

Wenn du korrekt hilfst und jemanden rettest, wird vermutlich niemand etwas sagen.

Wenn etwas schief geht, kannst du verklagt werden. Wenn du nichts tust, auch.

Bei der heutigen Klagewut bist du irgendwie immer dumm dran.


LittleCoon  13.06.2021, 21:11
Intubieren arfst du auch nicht.

Niemand hat davon geredet.

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LittleCoon  13.06.2021, 21:34
@Quaeror

Sonst würde ich wohl kaum was dazu kommentieren.

Weißt du überhaupt was das ist?

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Quaeror  13.06.2021, 21:39
@LittleCoon

Du offenbar nicht, sonst wüsstest du dass man es für manche Beatmungsbeutel muss

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LittleCoon  13.06.2021, 21:46
@Quaeror

😄

Beatmungsbeutel kann man mit einer normalen Maske draufsetzen. Dafür braucht man nicht intubieren.

Als wenn man sich als Laie nach einer Sanitäterausbildung eine Larynxmaske in eine EH-Tasche packt.

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Diencephalon  13.06.2021, 23:25
@Quaeror

Richtig, die Frage ist wieso du es dann tust.

Einen Larynxtubus darf man sicherlich wie du angedeutet hast nicht verwenden. Einen normalen beatmungsbeutel (wie AMBU-Beutel) kann man auch ohne jede Art von invasiven Eingriff verwenden.

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Diencephalon  14.06.2021, 19:48
@Quaeror

Du hast gesagt das man generell keinen Beatmungsbeutel verwenden darf.

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Quaeror  14.06.2021, 19:49
@Diencephalon

Lies einfach mal meine Antwort, das hätte jetzt eine lange Schreiberei erspart

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Diencephalon  14.06.2021, 19:53
@Quaeror

In deiner Antwort steht es korrekt, aber deine Kommentare zeigen das du dich nicht optimal auskennst, was auch überhaupt kein Problem wäre, wenn du nicht so herablassend mit LittleCoon gesprochen hättest.

Korrigiere mich gerne wenn dies nicht deine Absicht war.

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Quaeror  14.06.2021, 19:56
@Diencephalon

Der Kommentar war zu dumm, um ihn zu ignorieren.

Wraus schließt du, dass ich mich nicht auskenne. Wer mehr weiß, zieht alle Möglichkeiten in Betracht, im Gegensatz zu dem, der nur einen engen Ablauf gelernt hat und den für absolut hält.

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matmatmat  14.06.2021, 08:18
Blutzuckermessen ist Körperverletzung

Und zerschneiden von Kleidung um eine starke Blutung zu lokalisieren und stoppen ist Sachbeschädigung. Man kann sogar verklagt werden, wenn nichts schief geht, denn es ist immer noch eine Straftet... Aber solange ein rechtfertigender Notfall vorliegt wird da keiner meckern und hoffentlich auch niemand verurteilt.

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Quaeror  14.06.2021, 19:46
@matmatmat

normale Leute würden froh sein, dass jemand hilft, aber wer ist heute noch normal

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Quaeror  18.06.2021, 08:34
@matmatmat

Dafür gibt es dann einen Vergleich und du musst 1000 € zahlen, obwohl du im Recht wärst, wenn es zur Verhandlung käme.

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Rollerfreake  15.06.2021, 15:48

"Intubieren" ist ausschließlich das direkte Einbringen eines Endotrachealtubus in die Trachea mittels einer Laryngoskopie!. Larynxmasken und Larynxtuben sind sogenannte supra- oder extraglottische Atemweghilfen, weil sie nicht in die Trachea eingeführt werden sondern außerhalb dieser liegen. An diesen Tuben, kann entweder ein Beatmungsbeutel oder ein Beatmungsgerät angeschlossen werden. Daneben gibt es die Masken- Beutel- Beatmung, die der Fragesteller zu meinen scheint.

Mfg

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