Baum des Nachbar liegt nach dem Sturm auf meinem Grundstück, er räumt ihn nicht weg. Was meint ihr dazu?

6 Antworten

Hallo,

für die Frage ist vor allem erheblich, warum der Baum umgestürzt ist und ob der Nachbar das Umstürzen zu vertreten hat. Dies ist laut ständiger BGH-Rechtsprechung nämlich nur dann der Fall, wenn "er sie durch eigene Handlungen ermöglicht hat oder wenn sie erst durch ein pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt worden sind". Die Nachweispflicht hierfür trifft dich - das heißt, solange du ihm kein Verschulden nachweist, muss er den Baum auch nicht entfernen.

Sofern der Baum also nicht auffällig altersschwach war und dein Nachbar das wusste oder hätte wissen müssen, oder es ähnliche Gründe gibt, musst du selbst den Baum wegräumen.

Das Holz dürfte dann allerdings wohl dir gehören; ich denke, dass hier eine Analogie zu §§ 910, 911 BGB angebracht wäre.

Sollte der Nachbar dafür verantwortlichgemacht werden können, so musst du ihm eine schriftliche Frist setzen, wenn er diese nicht einhält, Klage erheben.

Hier wird auch einiges dazu geschrieben: http://www.tree-consult.org/index.php?option=com_joomdoc&task=doc_download&gid=44&Itemid=262

Grüß dich,

da es sich bei dem Baum um sein Eigentum handelt und du auch sein Grundstück hierfür betreten musst. Würde ich vorab die Polizei rufen.

Dein Problem hat sich damit aber nicht erledigt. Tatsächlich hafter der Eigentümer des Baumes bei höhere Gewalt, wie ein Sturm, nur bedingt.

Zunächst einmal ist jeder Eigentümer für die auf seinem Grundstück wachsenden Bäume verkehrssicherungspflichtig.

Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verkehrssicherungspflicht macht dessen Eigentümer im Falle eines durch einen umstürzenden Baumes bedingten Fremdschadens schadensersatzpflichtig (§§ 1004 Abs.1, 823, 249 BGB).

Hat dieser aber seine Pflichten erfüllt (nicht klar definiert im Strafrecht - Einzelentscheidungen - Gutachten des Baumes erforderlich) und dafür gesorgt das der Baum gesund bleibt. Ist dein Nachbar nicht ersatzpflichtig.

Deine eigene Gebäudeversicherung bezahlt schäden ab Sturmstärke 7 i. d. R. für umgestürzte Bäume. Ich kenne jetzt nur die Tarife von 4 Versicherern, aber diese leisten auch für Schäden umgestürzter, fremder Bäume.

Ich hoffe ich habe dir helfen können. Du solltest aber eine Haus- und Grundbesitzer RS für die Zukunft abschließen. Das gibt es bereits ab 35 € im Jahr. Frag einfach mal bei den zahlreichen Eigentümer eV´s an.

Freundlich grüßt dich

CLTNT

 

Biovital22 hat vollkommen Recht. Wenn der Nachbar sich nach gewisser Zeit nicht meldet, ist er auch an einem guten Nachbarschaftsverhältnis nicht interessiert.

Hoffentlich hast du dem Nachbarn einen Termin gesetzt. Sonst musst du das noch machen. Du kannst ihn auffordern, die Störung zu beseitigen.

Nach Ablauf der Frist kannst du einen Unternehmer beauftragen.

Den müsstest du dann allerdings auch bezahlen. Dann kannst du das Geld vom Nachbarn zurück fordern.

Das solltest du aber nur tun, wenn du sicher bist, dass du dein Geld auch zurück bekommst.

Wenn das Grundstück total überschuldet ist, nützt dir das nichts.

Eigentlich zahlt das SEINE Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Aber vielleicht hat er die nicht bezahlt.

Tomaan 
Fragesteller
 26.06.2013, 19:15

Ich danke dir!!!! wie lang solte die Frist sein, ist eine Woche ok?

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Ratirat  26.06.2013, 20:05

Da wäre ich aber verdammt vorsichtig mit einer vorschnellen Beauftragung des Unternehmers. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass bei dem Einwirken von Naturkräften eine dem Eigentümer vorwerfbare Störung nur bei einem pflichtwidrigen Unterlassen in Betracht kommt.

Zitat:

Durch Naturereignisse ausgelöste Beeinträchtigungen sind ihm allenfalls dann als Störer zuzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht hat oder wenn sie erst durch ein pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt worden sind.

(http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=1546)

Solange also nicht nachweisbar ist, dass der Nachbar die Störung durch mangelhafte Baumpflege, Sicherung usw. mit verschuldet hat, ist er für das Entfernen des Baumes überhaupt nicht verantwortlich. Du selbst musst den Baum dann entfernen, darfst aber vermutlich in Analogie zu § 911 BGB wohl auch das Holz behalten.

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Ratirat  27.06.2013, 18:20
@DerHans

Ja, aber möglicherweise möchte man das ja lieber selbst machen, als teure Handwerker zu beauftragen und dann evtl. auf den Kosten sitzen zu bleiben.

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Meine Güte, kann man denn mal nicht freundschaftlich miteinander umgehen und sich gegenseitig helfen?! Wie unfreundlich seid ihr eigentlich?! Man, geh doch mal mit 4 Paar Arbeitshandschuhen zu Deinem Nachbar und sag ihm einfach "Hey Nachbar! Komm, ich pack Dir an! Lass uns doch mal den Baum hier wegkriegen! Wenn Du den zersägen willst, dann lass es uns doch zur Hälfte aufteilen?". Ist es denn so schwer geworden als Nachbar einfach freundschaftlicher zu sein?! Seht ihr?! Deshalb kann man euch im Ausland nicht leiden! Weil ihr Korintenkacker seid! "Oh Gooott! Sein Baum! Seine Arbeit!" Sie können froh sein, dass dabei keiner zu Schaden gekommen ist!

Hannelore144  27.06.2013, 22:48

Ja, leider ist es in der heutigen Zeit so geworden! Ich kenne es auch noch anders von früher, aber heute ist es ja so: Wenn Du bei Deinem Nachbarn klingelst, kommt der sofort und hat Dollarzeichen (äh...die Euros") in den Augen. Keine Chance zu reden ehe Du nicht ein Honorar wie bei einem Rechtsanwalt in Aussicht gestellt hast.

Früher war alles besser...

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hardstyler61  28.06.2013, 22:10
@Hannelore144

Oh jaa.. Das war es..

Heute sind alle mit Gesetzen und Paragrafen bewaffnet, um jeden möglichst großen Schaden zuzufügen. Anstatt sich bei "Kleinigkeite" gegenseitig zu helfen diskutiert man hier, wer welche Kosten trägt und mit welchen Paragrafen und Gesetzen man ihn dazu zwingen kann...

Ich bin Türke und kenne es gaaaaanz anders! Es ist auc hin keinster Weise ein Angriff oder w sonst sein! Wirklich! Aber die Deutschen haben ihren größtenteile "unfreundlichen" Ruf in aller Ehre! Nicht falsch verstehen! Ich bin hier geboren, kann die deutsche Sprache besser als die türkische und kenn mich in deutsch auch besser ausdrücken. Aber trozdem kann ich als "Fremder" objektiv urteilen, weil ich beide Seiten kenne und sehe... Ja, früher war es wirklich besser! Früher hat man sich auch hier zu Lande gegeseitig geholfen!

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Biovital22  18.07.2013, 19:33

Also ich würde mal sagen eure Antworten sind bis auf wenige, blödsinn!!!

Wer ist hier der Korinthenkacker ich glaube eher du, wenn sein Nachbar ein freundlicher Zeitgenosse mit Verstand wäre, wie du ihn hier darstellst, dann hätte er den Baum unabhängig davon ob er für das umfallen verantwortlich ist oder nicht, selbst vom fremden Grundstück entfernt

Und ich würde sagen der Nachbar kann eher Froh sein, das niemand zu Schaden gekommen ist, so rein vom Menschlichen Standpunkt gesehen.

Warum sollte er mit 4 Paar Handschuhen zum Nachbarn gehen und mithelfen? Stell dir mal vor der Mann ist siebzig, würdest du dann auch so Sprechen.

Und Korinthenkacker wie du sie nennst gibt es im Ausland auch, oder wo kommt der Begriff her.

So Menschen wie du und dieser Nachbar, sorgen doch erst mit ihrem verhalten dafür, das andere versuchen sich zu wehren.

Sagst du auch zu jemandem der dich darauf aufmerksam macht das man am Autosteuer nicht mit dem Handy telefoniert "du Korinthenkacker".

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