B2B Vertrag, trotzdem zahlen?
Leute ich habe mit einer abzocke Firma Vertrag unterschrieben mit 3 Jahre Bindung.
Ja ich bin Dumm und alles andere..
Ich befürchte das diese Firma mir keine Kundenanfragen bringen wird. Ich bin mir zu 99% sicher da ich auch die Bewertungen gelesen und andere Teilnehmer geredet habe.
Die haben mich natürlich an den Finger, jetzt meine Frage, wie kann ich aus dem Vertrag raus, besser gesagt wie könnte ich da ohne das ich zahlen muss raus.
Firma löschen? Ich bin nur kleinunternehmer mit 2 Kunden. Währe kein Problem.
Was ist möglich in meine Fall?
Wenn ich Irtümlich Vertrag unterschriwben habe weil ich dem Vertraut habe, kann ich gesetzlich zurück treten, vorallem kann er mir keine Kunden garantieren laut Vertrag und ich währe mir seiner Leistung nicht zufrieden, wenn man nicht zufrieden ist zahlt man auch nicht oder. Also wenn man etwas nicht bekommt wofür man bezahlt.
Das blöde ist, auf dem Vertrag wurde erwähnt das mir keine Kunden garantiert wurde.
Sie konnte ich so Dumm sein, ich kann seit Woche nicht schlafen. Die wollen jährlich 5000€
Soll ich den Risiko eingehen und nicht zahlen, dann kommen die mit Inkasso u.s.w.... Leute helft mir, ich will mit ale mitteln da raus, das ist wirklich abzocker Firma, ich selber bieten für meine Kunden Reinigungsservice ohnw Bindung und bin selber da reingefallen weil ich von Emotionen abgelenkt war, ich dachte ixh habe meinem Großen kunden.
5 Antworten
es gibt einen Irrtum nach § 119 BGB.
Dann weiterhin überraschende Klauseln nach § 305 c BGB, wenn eine Kostenpflichtigkeit durch Kleingedrucktes seitens des Anbieters verschwiegen wurde.
Ohne den Vertrag genau studiert zu haben, wird man da wohl nicht sagen koennen, ob vielleicht eine Sittenwidrigkeit vorliegt. Ich wuerde aber erst einmal davon ausgehen, dass es fuer dich ziemlich schlecht aussieht. Als Unternehmer (auch als Kleinunternehmer) hast du bei solchen Sachen nicht den Schutz, den du als Verbraucher haettest.
Ob eine Aufgabe der Geschaeftstaetigkeit (das meinst du wohl mit "Firma loeschen") dir da irgend etwas bringt, kommt auf deine Gesellschaftsform und ggf. auch darauf an, inwieweit du als persoenlicher Hafter mit im Vertrag stehst. Vermutlich handelt es sich bei deinem Unternehmen aber sowieso um ein Einzelunternehmen, bei dem du ohnehin auch persoenlich haftest.
Ich befürchte das diese Firma mir keine Kundenanfragen bringen wird.
Ohne bisher weite gelesen zu haben - ja, das befürchte ich auch.
Ich bin mir zu 99% sicher da ich auch die Bewertungen gelesen und andere Teilnehmer geredet habe.
Warum nicht vorher?
Unternehmer sind in der Vertragsgestaltung untereinander recht frei und können auch wirtschaftlich unsinnige/nachteilige Verträge eingehen. So dürfte es schwierig werden, das anzufechten aufgrund von Irrtum §119 BGB oder unangemessene Benachteiligung §305.2 BGB.
Evtl. lohnt es sich, den Vertrag prüfen zu lassen und/oder denen ein Angebot zu machen, ihn zu stornieren (gegen eine Entschädigung).
Geschäftsaufgabe dürfte nicht helfen, da Du sicher Einzelunternehmer bist.
das müsstest du schon einen Fachanwalt für Vertragsrecht konsultieren über deine hoffentlich existierende Rechtsschutzversicherung.... generell geht man bei B2B Verträgen aber von geschäftserfahrenen Vertragspartnern aus, somit herrscht fast vollkommene Vertragsfreiheit. Einzige Chance
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
Aber das muss ein Fachanwalt prüfen, prinzipiell gilt erst informieren, dann unterschreiben.
Also dann müsste du zum Schuldner Berater, hast du einen Job wo du frst angestellt bist kannst du zu eine Privatinsolvenz gehen für 3 Jahre all schulden die du hast! Also das ist für mich eine einzige Möglichkeit. Oder lass dich mal beim Schuldnerberatung beraten, die kennen sich sehe gut aus mit Verträgen