B2B Vertrag, trotzdem zahlen?

5 Antworten

es gibt einen Irrtum nach § 119 BGB.

Dann weiterhin überraschende Klauseln nach § 305 c BGB, wenn eine Kostenpflichtigkeit durch Kleingedrucktes seitens des Anbieters verschwiegen wurde.

Von Experte Stefan1248 bestätigt

Ohne den Vertrag genau studiert zu haben, wird man da wohl nicht sagen koennen, ob vielleicht eine Sittenwidrigkeit vorliegt. Ich wuerde aber erst einmal davon ausgehen, dass es fuer dich ziemlich schlecht aussieht. Als Unternehmer (auch als Kleinunternehmer) hast du bei solchen Sachen nicht den Schutz, den du als Verbraucher haettest.

Ob eine Aufgabe der Geschaeftstaetigkeit (das meinst du wohl mit "Firma loeschen") dir da irgend etwas bringt, kommt auf deine Gesellschaftsform und ggf. auch darauf an, inwieweit du als persoenlicher Hafter mit im Vertrag stehst. Vermutlich handelt es sich bei deinem Unternehmen aber sowieso um ein Einzelunternehmen, bei dem du ohnehin auch persoenlich haftest.

Ich befürchte das diese Firma mir keine Kundenanfragen bringen wird.

Ohne bisher weite gelesen zu haben - ja, das befürchte ich auch.

Ich bin mir zu 99% sicher da ich auch die Bewertungen gelesen und andere Teilnehmer geredet habe.

Warum nicht vorher?

Unternehmer sind in der Vertragsgestaltung untereinander recht frei und können auch wirtschaftlich unsinnige/nachteilige Verträge eingehen. So dürfte es schwierig werden, das anzufechten aufgrund von Irrtum §119 BGB oder unangemessene Benachteiligung §305.2 BGB.

Evtl. lohnt es sich, den Vertrag prüfen zu lassen und/oder denen ein Angebot zu machen, ihn zu stornieren (gegen eine Entschädigung).

Geschäftsaufgabe dürfte nicht helfen, da Du sicher Einzelunternehmer bist.

das müsstest du schon einen Fachanwalt für Vertragsrecht konsultieren über deine hoffentlich existierende Rechtsschutzversicherung.... generell geht man bei B2B Verträgen aber von geschäftserfahrenen Vertragspartnern aus, somit herrscht fast vollkommene Vertragsfreiheit. Einzige Chance

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html

Aber das muss ein Fachanwalt prüfen, prinzipiell gilt erst informieren, dann unterschreiben.

Also dann müsste du zum Schuldner Berater, hast du einen Job wo du frst angestellt bist kannst du zu eine Privatinsolvenz gehen für 3 Jahre all schulden die du hast! Also das ist für mich eine einzige Möglichkeit. Oder lass dich mal beim Schuldnerberatung beraten, die kennen sich sehe gut aus mit Verträgen