Auto gekauft, muss der Verkäufer beim ummelden mit dabei sein?

5 Antworten

Hallo, nein da muss er nicht dabei sein.

Viele Verkäufer übergeben das Auto aber nicht angemeldet, da es oft Scherereien gegeben hat, wenn der neue Besitzer weitergefahren ist, ohne auch sich umzumelden.

Hier hat der Gesetzgeber leider keine ausreichenden Maßnahmen geschaffen, um Mißbrauch zu sanktionieren/ verhindern.

Ich hatte da bisher immer Glück, wenn ich weiter weg einen Gebrauchtwagen kaufte. Einfach am nächsten Werktag zur Zulassungsstelle, Papiere vorlegen - klappte problemlos.

Die alten Kennzeichen habe ich dann dem Verkäufer per Post geschickt, wollten die immer haben. Wahrscheinlich Wunschkennzeichen oder so.

Für dich ist es natürlich einfacher, wenn dir der Verkäufer die Fahrzeugpapiere und das zugelassene Fahrzeug übergibt. Der Verkäufer trägt natürlich auch ein Risiko, wenn du das Fahrzeug nicht ummelden würdest bzw. einen Unfall mit dem Fahrzeug verursachen würdest. Bei einem Unfall mit dem neu erworbenen Fahrzeug, würde der Verkäufer in der Versicherung hochgestuft, wenn du das Fahrzeug nicht mehr auf deinen Namen zulassen würdest. Der Verkäufer ist lediglich verpflichtet, dass er eine Veräußerungsanzeige an seine Kfz-Zulassungsstelle schickt!

Wenn der Verkäufer weiter von dir entfernt wohnen sollte und der Verkäufer das Fahrzeug vor Übergabe abmelden wollte, könntest du nur bei seiner Kfz-Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen beantragen. Erforderliche Unterlagen sind die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, eVB-Nr. für Kurzzeitkennzeichen, aktueller Hauptuntersuchungsbericht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

martinreschke  16.05.2020, 13:32

Der wird nicht hochgestuft. Du kannst beweisen dass du lt Kaufvertrag nicht mehr der Besitzer warst. Der Zulassungsstelle sollte man die Veräußerung mitteilen.

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Wenn der Privatverkäufer dir das Auto verkauft und es dir noch auf sich zugelassen übergibt, gilt auch noch seine Versicherung als aktiv.

Wenn man den Käufer nicht kennt, hat in diesem Fall der Verkäufer das Risiko, bei einem Unfall durch den neuen Besitzer Nachteile in seinen Beiträgen zu bekommen.

Auch bei Verkehrsübertretungen bekommt er den Bußgeldbescheid etc

Und was ist wenn der neue Besitzer es überhaupt versäumt das Auto anzumelden?

Ich würde ihn in meinem Beisein eine Probefahrt machen lassen und dann das Auto abmelden.

Der Käufer soll es dann anmelden und die Schulder selbst anbringen. Dann kann nichts passieren.

Unbedingt schriftlichen Kaufvertrag machen mit Ausschluß einer Garantie. Gekauft wie gesehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Doch das ist möglich, aber der Verkäufer muss sich eben darauf einlassen.

Er muss nicht dabei sein. Du hast ja die Papiere.