Ausziehen aus Wohnung, was muss ich beachten?
Hey zusammen,
ich möchte schnellstmöglich ausziehen, da sich für mich beruflich eine große Chance ergeben hat.
Jetzt stehe ich nicht nur unter Zeitdruck, sondern weiss auch nicht so recht was ich darf....
Daher ein paar Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen?
Wenn ich die Wohnung online schalten möchte mit Fotos um einen Nachmieter zu finden, muss ich vorher darüber meinen Vermieter informieren?
Ich glaube zu wissen, dass es reicht 3 Nachmieter zu finden, dann darf ich aus dem Mietverhältnis früher raus oder?
Laut einem neuen Gesetz, muss man nicht mehr streichen oder?
VIELEN DANK für jede Hilfe und Tipp!
5 Antworten
Ob der Vermieter nen Nachmieter akzeptiert kommt auf den an. Was du machen kannst ist dem die Fotos zur Verfügung zu stellen.
Streichen musst du nicht, richtig.
OK ich war fest darauf aus das das Thema für Mieter endgültig erledigt ist, Etwa seit auch Makler nicht mehr von Mieter bezahlt werden müssen. (3 Jahre?) hab auch gerade brav nachgelesen...Wir hatten nen Tiefrote wand In der letzten Wohnung Die hat der Vermieter allein gemacht das Angebot das selbst zu machen stand, das ist aber 14 jahre her.
Aber Wie es hängt davon ab? Wovon?
Was vertraglich vereinbart ist und ob Du die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen hast.
Es gibt durchaus auch Renovierungsklauseln, die Bestand haben.
Nachmieter: Nur wenn so vertraglich vereinbart, ansonsten ist das ein Märchen aus Tausend und einer Nacht.
Schönheitsreparaturen: Was steht dazu im Mietvertrag?
Zuerst musst du die Wohnung schriftlich kündigen. Ausziehen kannst du jederzeit, du musst aber während der 3monatigen Kündigungsfrist weiter die Miete bezahlen.
Einen Nachmieter kannst du suchen, aber egal wie viele Nachmieter du deinem Vermieter anbieten kannst, er ist nicht verpflichtet, darauf einzugehen.
Ein Gesetz zur Renovierung gibt es nicht, nur Gerichtsurteile. Danach muss ein Mieter beim Auszug nicht renovieren, wenn er die Wohnung unrenoviert übernommen hat. Hast du die Wohnung renoviert übernommen, steht das in deinem Mietvertrag und steht darin, dass du die Wohnung nach deinem Auszug auch wieder renoviert übergibst, musst du streichen (lassen).
Aber bei mir ist es aus BERUFLICHEN GRÜNDEN! nicht einfach so....
"Ich glaube es reciht 3 NAchmieter"... falsch geglaubt. Du musst wenn dann adäquate Nachmieter finden und du musst es dem Vermieter nachweisen, das dies solche sind.
"nicht mehr Streichen..." Komisches Gerücht hast Du da. 1. Was steht in deinem Vertrag 2. Hast du die Wohnung renoviert übernommen oder nicht?
Du musst wenn dann adäquate Nachmieter finden und du musst es dem Vermieter nachweisen, das dies solche sind.
Selbst dann braucht der Vermieter das nicht zu akzeptieren.
Da geht es um den Sonderfall, in dem mietvertraglich eine Moeglichkeit zur Nachmieterstellung ausdruecklich vereinbart wurde. Solche Vertraege gibt es in der Praxis aber so gut wie nie.
Aber selbst wenn dem so waere, waere immer noch zu beachten, dass dem Vermieter i.d.R. eine dreimonatige Ueberlegungsfrist eingeraeumt wird, in der er sich entscheiden kann, ob er den Nachmieter akzeptiert oder nicht. Bei normalen Mietvertraegen mit ohnehin dreimonatiger Kuendigungsfrist kann der Mieter also selbst dann keinen Blumentopf gewinnen.
Du kannst auch 300 Nachmieter liefern. Die muss dein Vermieter aber alle nicht akzeptieren. Du hast einen Vertrag, in dem die Kündigungsmodalitäten beschrieben sind. Dieser gilt.
Informier dich erstmal bevor du hier sachen schreibst!
ES IST AUS BERUFLICHEN GRÜNDEN!
Na und? was kann denn dein Vermieter dafür, dass du einen neuen Job hast?
"Streichen musst du nicht, richtig" falsch. Es hängt nämlich davon ab :-)