Austausch der PKW-Hupe, erlaubt?
Hallo.
Ist es erlaubt, die Hupe in seinem PKW auszubauen und durch ein leistungsstärkeres Modell zu ersetzen (keine Fanfare, eine ganz normale Hupe, nur etwas tiefere Tonlage) ? Ich weiß, dass sie nicht lauter als 105 DB im Abstand von 7m zum Fahrzeug sein darf. Wie siehts aber mit dem TÜV aus? Ist eine neue Hupe anmeldepflichtig? Muss man die eintragen? Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Kleinwagen.
3 Antworten
Hallo
"Hupen" gibt es in unterschiedlichen Tonlagen und mit unterschiedlichen Pegeln und Schallrichtungen da muss man beim Einbau von Fanfaren bzw Hörnern aufpassen. Es gibt aber die Stadt/Überlandschaltung bzw in der Schweiz ist das Vorschrift.
Tonfolgen oder Intervalle sind nicht zulässig.
Bei Kleinwagen wird man für Nachrüstlösung ein Arbeitsrelais verbauen müssen weil die Hupenkontakte bzw Strompfade in der Wickelfeder sonst überlastet werden.
Solange man die Bauteile geprüft sind also eine E Nummer oder Wellenlinie haben und nach Vorschrift eingebaut sind ist keine Abnahmen nötig spätestens bei der nächsten HU wird dass evtl. ein Thema deswegen Papiere dazu ins Handschuhfach, oft ist nur ein "Waschzettel" in der Packung beigelegt.
Wie siehts aber mit dem TÜV aus? Ist eine neue Hupe anmeldepflichtig? Muss man die eintragen?
Sie muss die Allgemeine Betriebserlaubnis haben und für den Betrieb in Deinem Auto zugelassen sein.
Die Hupe muss lediglich zulässig sein -> auf E-Homologation achten.