Aussage gegen Aussage, Halter und Fahrer?

6 Antworten

kann er einfach sagen der Halter ist es gewesen ?

Klar kann er das einfach sagen, aber dazu müsste er den Halter ja kennen. Ob dem Zeugen geglaubt wird, ist eine andere Frage. Dem Halter muss sein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Ein Zeuge, der einen ihm ungekannten Fahrer beschuldigt, ist kein Beweis dafür, dass der Halter selbst gefahren ist.

Ein Richter wird entscheiden, wem er mehr glaubt, oder ob er das Verfahren einstellt.

Wenn der Zeuge eine Person als Fahrer erkannt hat und diese benennt, dann ist das ein Beweis. Aussage gegen Aussage passt hier nicht.

Wenn es weitere Beweismittel wie z.B. Fotos gibt, würde das die Aussage stärken.

MarkusLimo 
Fragesteller
 23.05.2022, 11:06

Aber es reicht ja nicht ob es eine Person ist sondern es geht darum war es der Halter oder irgend eine andere Person ?

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peti12314  23.05.2022, 11:09

Naja, ein "Beweis" mit wenig Aussagekraft. Wenn der Zeuge nicht gerade ein Polizist ist und nichts weiteres an Beweismitteln dazu kommt, wird es schwierig.

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Interesierter  23.05.2022, 11:17
@peti12314

Der Zeugenbeweis ist der schwächste Beweis.

Wenn diese Aussage plausibel formuliert wird, sollte sie ausreichen.

Ist sich der Zeuge aber nicht wirklich sicher, dann wird es tatsächlich schwierig.

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Kommt drauf an, was der "Unsinn" genau ist.

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung z. B. muss der Fahrer ermittelt werden. Ist das nicht möglich, kann kein Bußgeld verhängt werden bzw. der Halter kann Widerspruch einlegen.

Angenommen der Zeuge ist sich nicht sicher wer es genau gewesen war, kann er einfach sagen der Halter ist es gewesen ?

Dazu müsste er den Halter ja kennen, wie sollte er sonst zu der Ansicht kommen?

Schwimmakademie  23.05.2022, 11:12

der Halter wird aber automatisch als Beschuldigter geführt, es sei denn es gibt Zeugen die seine Täterschaft ausschliessen. (zB Messbild zeigt Frau, obwohl Halter männlich ist).

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germanils  23.05.2022, 11:15
@Schwimmakademie

Es gibt keine Halterhaftung, Beweispflicht hat die Bußgeldstelle. Ohne Beweis kann der Halter dem Bußgeld problemlos widersprechen.

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Schwimmakademie  23.05.2022, 11:17
@germanils

das steht nicht im Widerspruch zu meiner Aussage. Der Halter erhält den Bescheid auch ohne dass der Zeuge sagen kann "Es war ..." . Wie du schon dsagtest ist es Sache des Halters Widerspruch einzulegen und diesen zu begründen. Die weiteren Schritte hängen vom Widerspruch , bzw von der Begründung ab

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nun, der Halter ist zunächst einmal verpflichtet, sein Fahrzeug gegen ungewollte Nutzung zu sichern. Sollte der Zeuge sagen, "Es war eine Frau" und dies offensichtlich nicht auf den Halter zutreffen dann wird der Halter vermutlich als Zeuge vernommen.

Wenn der Halter glaubhaft machen kann , dass er nicht weiß, wer das Fahrzeug geführt hat (weil es zB ein Firmenwagen war, auf den mehrere Zugrif haben) dann wird er vermutlich dazu verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen.

Dies hängt aber sehr davon ab, welcher "Unsinn " gemacht wurde.

LG

MarkusLimo 
Fragesteller
 23.05.2022, 11:08

Ich meine solange niemand sagen kann es war dieser Fahrer und man mit einem Fahrtenbuch davon kommt ist es ja halb so wild.

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Schwimmakademie  23.05.2022, 11:10
@MarkusLimo

wie gesagt, es kommt darauf an, wie sehr der Wille zur Verfolgung ist. Handelt es sich um eine einfache Geschwindigkeitsübertretung sind solche Lösungen nicht unüblich. Je mehr es Richtung Entzug der Fahrerlaubnis geht eher nicht.

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Wieso sollte der Zeuge behaupten, der Halter sei es gewesen, wenn er es doch gar nicht weiss? Dann kann er doch hoechstens sagen, er vermute, der Halter sei es gewesen. Vermuten darf er alles.