Ausländer im Bundestag?
Im Bundesgesetzbuch steht ja, dass Ausländer kein Wahl Recht haben. Gilt das auch für Ausländer mit deutschen Pass und können Ausländer regieren also im Bundestag oder als Bundeskanzler, wenn sie einen deutschen Pass haben?
2 Antworten
Es gibt Doppelstaatler, aber keine Ausländer mit deutschem Pass.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat gilt als Deutscher mit allen Rechten und Pflichten.
Allein die Frage zeigt, dass scheinbar nicht klar ist was die deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet.
Das ist mehr als irgendein Genehmigungszettel.
Deshalb bin ich gegen den Doppelpass. Man kann nicht Deutscher und Türke gleichzeitig sein, sondern muss sich entscheiden.
Wenn man in Deutschland lebt und sich dort auch Zuhause fühlt ist man deutscher kommst du ursprünglich aus der türkei kannst du dich auch türke nennen dementsprechend kann man beides sein du bist hier nicht der Chef der über Herkunft entscheidet das machen fakten
Da es kein Bundesgesetzbuch gibt, kann da auch nicht stehen, dass Ausländer kein Wahlrecht haben.
Wer bei was wählen darf, ergibt sich aus den Wahlgesetzen auf Bundes- und Landesebene und den Verordnungen der EU.
Und ein Ausländer mit einem Deutschen Pass ist kein Ausländer sondern Deutscher.
Natürlich gibt es ein Grundgesetz, aber das ist die Verfassung und kein Bundesgesetzbuch.
Zum Beispiel die Amerikaner, die haben ein Bundesgesetzbuch (Code of Law of the United States), in dem eben das gesamte Bundesrecht steht; das hat aber auch nichts mit ihrer Verfassung zu tun.
Wieso wenn ich in der türkei geboren bin meine Familie dort lebt und ich oft da bin aber eigentlich in Deutschland lebe bin ich ohne Frage deutsche aber auch schon noch türke