Ausbildungsvertrag änderbar?

2 Antworten

Wenn das Ausbildungsverhaeltnis nach dem 30. Juni endet, besteht mindestens ein Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen (etwas mehr bei Minderjaehrigen). Ob sich der Anspruch auch auf einen eventuellen den gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden vertraglichen Urlaubsteil erstreckt, haengt vom Vertrag ab. Mindestens 4 Wochen sind es aber immer.

und sie hätte bis Ende Juli nur 7 oder 8 Tage

Bullshit.

Bitte mal genau das Bundesurlaubsgesetz lesen - auch der Chef!
Und je nach Alter auch noch das Jugendarbeitsschutzgesetz berücksichtigen....

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat ein Azubi, dessen Vertrag mit der Abschlussprüfung im zweiten Halbjahr endet Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, der aktuell mindestens 24 Tage beträgt.

DerCaveman  02.11.2023, 00:21
... der aktuell mindestens 24 Tage beträgt

24 Werktage, was bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstagen entspricht.

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