Ausbildungsvertrag?

6 Antworten

Einer ist für dich und einer ist für den Ausbildungsbetrieb. Sind beide Exemplare bereits mit der Unterschrift des Arbeitgebers versehen, brauchst du nur ein Exemplar, von dir unterschrieben, bzw. von deinen gesetzlichen Vertretern, zurückzuschicken. Ist noch keines vom Arbeitgeber unterschrieben, unterschreibst du beide und schickst beide zurück.

Für gewöhnlich wollen die beide haben. Beide werden anschließend unterschrieben, einer landet wieder bei dir, den anderen behält dein Arbeitgeber.

In doppelter Ausfertigung heißt eigentlich dass du ein Exemplar für deine Unterlagen behalten darfst und das andere zurückschicken sollst

Hey Servus,

es ist Normal das beide verlangt werden, denn du musst beide unterschreiben, beide Zurücksenden, damit dein Arbeitgeber es auch Unterschreiben kann. Und danach erhälst du nochmal eins was abgestempelt und unterschrieben zurück :)

Lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kuestenflieger  20.02.2021, 17:59

Oft ist neuerdings bereits vom Betrieb unterschrieben _ Statt Post hinundher !!

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Also:

Wenn der Arbeitgeber beide Ausfertigungen schon unterschrieben hat, dann behältst Du eine Ausfertigung für Dich. Und die andere unterschreibst Du und schickst sie zurück.

Wenn beide Ausfertigungen noch nicht vom Arbeitgeber unterschrieben sind, dann unterschreibst Du beide Ausfertigungen. Dann schickst Du beide Ausfertigungen zurück zum Arbeitgeber. (Der wird dann beide Ausfertigungen unterschreiben und eine davon an Dich zurück schicken. Die zweite behält er für seine Unterlagen.)

Zweck der Sache ist: Jeder soll am Schluß eine Ausfertigung haben, die von beiden Seiten unterschrieben ist.