Ausbildung zum Rettungs- Notfallsanitäter mit BTM vorgeschichte?
Hallo zusammen.
Ich würde gerne eine Ausbildung Rettungs- Notfall Sanitäter absolvieren.
Doch hab leider eine Vorgeschichte mit Konsum von Betäubungsmitteln. Und bevor einige anfangen zu meckern, Ich weiß auch das der Beruf und eine Betäubungsmittel Vorgeschichte keine gute Konstellation ist.
Aber ich hab aus meine fehlern gelernt und kann stolz erhobenen Hauptes sagen das ich jetzt 6 Jahre cleaner als clean von jeglichen illegal Substanzen bin. 💪🏼
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage
Kann man eine solche Ausbildung trotz solch einer Vorgeschichte absolvieren wenn man einen diversen Abstinenznachweis nachweisen kann.?
Vielen Herzlichen Dank im voraus.
3 Antworten
Hi,
grundsätzlich kommt es auf die von Rollerfreake genannten Punkte an: gesundheitliche Eignung, "sauberes" Führungszeugnis und eben die Fahrerlaubnis.
Kann man eine solche Ausbildung trotz solch einer Vorgeschichte absolvieren wenn man einen diversen Abstinenznachweis nachweisen kann.?
Grundsatzempfehlung meinerseits: keine schlafenden Hunde wecken.
Sofern der Hausarzt die gesundheitliche Eignung bescheinigt, im Führungszeugnis nichts mehr eingetragen ist und die Fahrerlaubnisbehörde keinen Ärger macht (insbesondere in Hinblick auf den Führerschein Klasse C1), sollte man das Thema von sich aus nicht ansprechen.
Gerade in Hinblick auf den Führerschein stellen BtM-Verstöße eben gerne Eignungszweifel dar, die ein ärztliches Gutachten oder eben eine MPU erfordern (vgl. § 14 FeV).
Was noch zu bedenken ist...
Die grundsätzliche Eignung ist das eine - die Chance, einen Platz zu erhalten, das andere.
In Bezug auf den Rettungssanitäter (520-h-Lehrgang) ist das meist unkompliziert - Rettungssanitäter werden bisweilen am laufenden Band ausgebildet - beim Notfallsanitäter wird es schwieriger.
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist hochgradig begehrt - im Schnitt sind zehn Bewerbungen pro Ausbildungsplatz die Regel, nicht die Ausnahme.
Externe Bewerber ohne Vorerfahrungen haben es meist deutlich schwerer, einen der Ausbildungsplätze zu erhalten. Der Großteil der erfolgreichen Bewerber hat bereits die Qualifikation zum Rettungssanitäter, den Führerschein Klasse C1 und ein bis zwei Jahre Einsatzerfahrung im Rettungsdienst.
Etwaige Einträge im Führungszeugnis sind da einfach ein absolutes K.O.-Kriterium angesichts der Konkurrenzsituation; auch wenn sie die grundsätzliche Eignung zur Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
LG
Nun ja, im Wesentlichen gibt es drei Sachen:
1.) Der Arzt muss einem die "gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung" bescheinigen,
2.) Man darf sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies bedeutet, dass das Führungszeugnis "sauber" sein muss. Bestimmte Delikte, werden allerdings nach fünf Jahren auch wieder aus dem Führungszeugnis gelöscht und
3.) Zur Berufsausübung bedarf es einer Fahrerlaubnis der Klasse C1. Da es sich hierbei um eine LKW- Fahrerlaubnisklasse handelt, stellt der Gesetzgeber hier in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) deutlich strengere Anforderungen an deren Erwerb als bei der "normalen" Fahrerlaubnis der Klasse B. Unter anderem, wird auch ein ärztliches Gutachten benötigt und die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, könnte dir eventuell "Ärger" wegen deiner Vorgeschichte machen.
Mfg
Also im wesentlichen mir rin Arzt die gesundheitlichen Eignung zur Berufsausübung bescheinigen kann
Keinerlei Einträge in meinem Führungszeugnis besitze
Und ich die fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerbe/besitze
Wäre es durchaus möglich trotz BTM Vorgeschichte eine Ausbildung im Rettungsdienst zu absolvieren?
Es kommt darauf an, du dürfest halt keinen Eintrag im Führungszeugnis mehr haben. Gewisse Delikte werden wie erwähnt nach fünf Jahren wieder gelöscht, dann wäre es prinzipiell möglich, ja.
Also rein theoretisch könnte der Arzt ein Abstinenznachweis verlangen für die Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung der Berufsausübung und bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1.
Wenn du mir dazu noch was sagen könntest
Ansonsten hast du mir schon sehr sehr weitergeholfen mein Traum ein stückweit näher zu kommen
Viel viel dank dafür schon einmal. 😊
Ja, theoretisch könnte er dies tun- oder die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Ich musste aber bei der ärztlichen Untersuchung für die Klasse C1 auch eine Urinprobe abgeben, welche daraufhin untersucht worden ist, das muss jeder.
Wenn:
1. kein Vergehen im Führungszeugnis eingetragen ist,
2. aus ärztlicher Sicht nichts gegen eine Beschäftigung im Rettungsdienst spricht und
3. aus ärztlicher Sicht nichts gegen eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse (C/C1) spricht, steht dem nichts im Wege.
Bevor du an irgendwelchen Amtsärzten oder Arbeitsmedizinern scheiterst, würde ich ein Gespräch mit dem Hausarzt suchen.
Vielen Dank für deine sehr informative Antwort und den Einblick 😊
Das hat mir auch sehr weiter geholfen um mir ne Strategie zu erstellen wie ich am besten an mein Ziel gelangen 😊