Ausbildung Rauswurf mitten im Schuljahr möglich?

3 Antworten

Man muss in aller Regel nicht bis zum Schuljahresende warten.

Normalerweise stehen die Kündigungsbedingungen (respektive Vertragsbedingungen) in der Vereinbarung, die Du mit der Ausbildungsstätte schriftlich oder mündlich geschlossen hast. Wenn Dir nicht bewusst ist, eine Vereinbarung geschlossen zu haben, schaust Du in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) der Einrichtung. Dort ist auch die ordentliche oder - in Deinem Fall - die außerordentliche Vertragsauflösung geregelt.

Wie allgemein im Geschäftsleben üblich, kannst Du aber damit rechnen, dass es irgendeine Art von Mahnung gibt (Gespräch, Brief). Damit käme der Rauswurf nicht überraschend.

Solltest Du nach einem Grund suchen, rausgeschmissen zu werden, und das möglichst schnell, müsstest Du Dir vielleicht noch etwas anderes einfallen lassen, als einfach nur zu fehlen (aber nichts strafbares bitte 😁).

Gruß Matti

wenn keine Schulpflicht mehr besteht dann können sie sofort das Verhältnis auflösen.

meist besteht ab 18 Jahren keine Schulpflicht mehr aber je nach Bundesland ist das etwas anders geregelt, so dass auch erst mit 19 oder wann auch immer dies gemacht werden kann.

huhu,

ja geht "sofort".

Grüße Anna